8.3.2.1   Verfahren der Wärmeabfuhr
  1. Reine Frischluftkühlung: Hierbei wird Umgebungsluft an Deck angesaugt und über ein Luftverteilungssystem zu jedem Kühlaggregat geleitet. Handelt es sich um ein geschlossenes Schiff, so müssen ggf. noch entsprechende Ablüfter installiert sein. Ein solches System ist in Abb. 33 dargestellt. Der Leistungsbedarf für eine solche Kühlung liegt je nach Auslegungsfall und Schiffstyp bei 1,5-5 kW pro 40'-Container!
     
  2. Frischluftkühlung mit Seewasserrückkühlung: Hierbei wird im Laderaum Luft umgewälzt, die mittels eines seewassergekühlten Luftkühlers ihrerseits abgekühlt wird. Dieses Verfahren wird in der Regel nur dort angewandt, wo die erforderlichen Luftquerschnitte in der Deckstruktur nicht geschaffen werden können. Der energetische Aufwand ist bei diesem System nicht besser als bei der reinen Frischluftkühlung.
     
  3. Seewasserkühlung der Container: Hierfür müssen spezielle Container eingesetzt werden, die neben dem üblichen luftgekühlten Kondensator außerdem über einen wassergekühlten Kondensator verfügen (s. o.). Die Container werden dann schiffsseitig über Schläuche mit Kühlwasser versorgt. Dennoch muss ein Teil der aufgenommenen elektrischen Leistung mit Luft aus dem Laderaum abgeführt werden, da die warmen Teile des Kühlaggregates auch Wärme an die Laderaumluft abgeben. Nachteilig an diesem Verfahren ist insbesondere, dass es nicht bei allen Kühlcontainern verwendbar ist und daher zu einer sehr starken logistischen Einschränkung führt.
Insgesamt zeigt sich, dass für die Wärmeabfuhr der Kühlcontainer unter Deck sehr hohe Energiemengen benötigt werden. Da die Kühlaggregate der Kühlcontainer üblicherweise eine maximale Umgebungstemperatur von +45 °C zulassen, ist dies die maximal zulässige Auslegungslufttemperatur.
 


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Abbildung 33:
Belüftung eines Laderaumes mit Kühlcontainern




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