8.2   Umgebungsbedingungen
Die ISO 1496-2 schreibt nicht vor, bis zu welcher maximalen Umgebungstemperatur der Betrieb eines Kühlcontainers gewährleistet sein muss. Vorgeschrieben ist für Testzwecke lediglich, dass bei 38 °C Umgebungstemperatur die Kälteleistung 125 % der bei -18 °C Innentemperatur durch die Wände einfallenden Wärmelast betragen muss. Bei den heute üblichen Isolierungen sind dies ca. 3 bis 3,5 kW. Diese Leistungswerte werden bei den heute erhältlichen Kühlaggregaten weit überschritten, wie aus Tabelle 11 ersichtlich wird. Hier liegen die Kälteleistungen bei -18 °C bei ca. 5,7 kW.
 
Aus praktischen Überlegungen gilt jedoch:
  • Die mechanischen Sicherheitseinrichtungen des Kältekreislaufes dürfen bei Stillstand des Aggregates und Sonneneinstrahlung nicht ansprechen. Das heißt, dass bei einer Temperatur von ca. 70-80 °C keine Überdruckventile öffnen dürfen, die Kältemittel ablassen. Beim Carrier Transicold Kühlaggregat 69NT40 liegt daher zum Beispiel der Berstdruck der Sicherheitsscheibe bei 35 bar. Entsprechend der Dampftafel für das verwendete Kältemittel R134a entspricht dies einer Temperatur von ca. 94 °C.
     
  • Selbstverständlich dürfen auch sonstige Komponenten des Containers bei Stillstand des Aggregates und Sonneneinstrahlung und einer Temperatur von ca. 70-80 °C keine Schäden nehmen.
     
  • Die Elektronik des Gerätes darf bei Sonneneinstrahlung nicht ausfallen. Hier gelten ebenfalls Temperaturen von 70-80 °C als realistisch.
     
  • Betrieb des Kälteaggregates muss auch bei in der Praxis auftretenden Umgebungstemperaturen möglich sein. Die höchsten zu erwartenden Temperaturen treten dabei beim Transport von Kühlcontainern unter Deck oder beim Betrieb auf einer sonnenbeschienenen Asphaltfläche auf. Hier wird allgemein ein Maximalwert von 50 °C angenommen, der allerdings in keiner Norm spezifiziert ist.
     
  • Als untere Grenze für die Umgebungstemperatur dürften Werte von 30 bis -40 °C als realistisch gelten. Hierbei dürfen natürlich auch keine Schäden auftreten.
     
  • Alle Anlagenkomponenten müssen für den Betrieb in Regen bzw. bei überkommendem Seewasser bei Stauung an Deck geschützt sein.
Daher werden solche Umgebungsbedingungen in den Spezifikationen von Reedereien normalerweise aufgeführt.
 
 

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