Eine globale Wirtschaft ist auf einen störungsfreien Austausch von Gütern angewiesen. Durch jeden Schaden werden Ressourcen verschwendet. Schadenverhütung ist wirtschaftlich notwendig und bedeutet gleichzeitig aktiven Umweltschutz.
Beobachtungen in der Praxis zeigen, dass nahezu siebzig Prozent aller gepackten Container, Wechselbehälter, Straßen- und Schienenfahrzeuge oder sonstigen Beförderungseinheiten Mängel in der Packweise und Ladungssicherung aufweisen, die zu Schäden führen können. Ziel des hier vorliegenden Teils des Containerhandbuches "Sicherung der Ware im Container" ist die Verhütung von Schäden aufgrund nachlässigen Packens und mangelnder Ladungssicherung.
Der Verfasser hatte ursprünglich vor, überwiegend positive Verladebeispiele aufzuzeigen und diese mit einigen negativen Verladebeispielen als Abschreckung zu ergänzen. Aufgrund der Realität sah er sich leider gezwungen, das Handbuch so aufzubauen, dass überwiegend aus begangenen Sicherungsfehlern gelernt werden kann. Diese werden dahingehend kommentiert, wie es hätte besser oder anders gemacht werden können. Der Verfasser bedauert diese Situation zutiefst, aber nur sehr selten werden in der Praxis ausreichend gesicherte Containerladungen vorgefunden, die als gute Beispiele für ein Handbuch dienen könnten.
Selbst ein langjährig redigiertes und ergänztes Handbuch kann nicht alle in der Praxis vorkommenden Varianten berücksichtigen. Das vorliegende Handbuch kann diesen Anspruch erst recht nicht erfüllen, weil es in vielen seiner Teile noch unvollständig und unvollkommen ist. Dennoch soll es bereits in seiner jetzigen Form der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, damit der eine oder andere Tipp zur Schadenverhütung beitragen kann. Der Verfasser hofft, dass das Buch nach und nach so weit ergänzt werden kann, dass es sich zu einem nützlichen Ratgeber für alle entwickelt, die mit dem Packen und Sichern von Beförderungseinheiten betraut sind.
Bemerkung
Zitate aus Gesetzen, Vorschriften und anderen Regelwerken waren zum Zeitpunkt der Texterstellung gültig. Inzwischen mag die eine oder andere Bestimmung aufgehoben, ergänzt oder geändert worden sein. Es wird darum gebeten, diesen Umstand gebührend zu berücksichtigen.
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