5.3.9.3.8   Schachteln auf Paletten -
Fallbeispiel 8

 
        Bei dieser Verpackung und Stauung sind Schäden vor-
      programmiert.

 
Wie unschwer zu erkennen ist, wurden die Spanpaletten der Packstücke (1) und (2) bereits vor bzw. während der Containerbeladung stark beschädigt oder vollständig zerstört. Bei (3) und (4) erkennt man deutlich, dass die Paletten vom Maß her nicht zu den aufgebänderten Schachteln passten: Sie stehen über. Bei (5) ist das noch besser zu erkennen. Die Schachteln selbst sind von ihrer Festigkeit her dem Inhalt nicht angepasst worden. Die Bebänderung ist überdies ohne ausreichenden Kantenschutz ausgeführt worden. Auch die Schachteln der gewickelten Paletten sind sehr schwach. Bei (6) wird das deutlich. Verstöße gegen Grundregeln des Packens liegen bei (7), (8), (9) und (10) vor.
 

  bessere Packmöglichkeiten

 
So hätte das Risiko des Warentransports gemindert werden können.  
 
Die Ladelücke bei (10) wird dadurch beseitigt, dass die gewickelte Palette bei a stramm an die Containerwand gestellt wird. Die Lücke b wird mittels Kantholzstehern oder Holzgattern plus Querhölzern ausgesteift. Die Schachteln c, d, g und h werden auf richtig bemessenen Spanpaletten mit ausreichend kräftigem Kantenschutz bebändert. Durch die neuen Maße der Paletten passen jetzt je zwei davon quer in den Container; wohingegen vorher die Schachteln d (ex 2) und h (ex 4) längs eingebracht wurden. Die geringe Lücke zwischen den links und rechts bündig an die Containerwände gesetzten Schachteln bzw. Paletten c und d wird mit den Kanthölzern f ausgefüllt. Darauf kommt ein großflächiges Garnier e aus Brettern oder Platten. Abschließend werden die Schachteln bzw. Paletten g und h angeladen und die verbleibende Lücke i mit Kanthölzern ausgefüllt.



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