Hier ein weiteres Beispiel mit Packmängeln.
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leichte Packmängel in einem Stückgutcontainer |
Packstück (1) hat eine zu schwache Verpackung oder ist bereits durch das Handling leicht beschädigt worden. Schon die geringen Lücken zwischen den Versandstücken (1) und (2) sowie (2) und (3) könnte zu Ladungsschäden führen. Die ungünstig angebrachten Umreifungen (4) und (5) an Packstück (2) könnten dazu führen, dass bei der Aufnahme mit Gabelstaplern die Bebänderung gesprengt wird und die Schachtel nur noch lose auf der Palette steht. An Packstück (3) wurde das Problem etwas besser gelöst, allerdings fehlt bei (6) eine Umreifung. Ungünstig ist, dass mit Stahlband bebändert und kein ausreichender Kantenschutz eingesetzt wurde.
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verbessertes Packing durch leichte Modifizierungen |
Bereits durch das nähere Zusammenschieben der Packstücke und das Ausfüllen der entstehenden Lücke bei (7) kann ein zufrieden stellendes Ergebnis erreicht werden.
Manchmal steckt der Teufel im Detail.
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mangelhafte Unterfütterung
einer Palette |
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brauchbare Unterfütterung
einer Palette |
Hier ist das Unterstützen der Palette (1) mit einem senkrecht stehenden Kantholz nicht zufrieden stellend. Es ist nicht sichergestellt, dass dieses Holz während einer Seereise so an seinem Platz bleibt. Brauchbar ist die Lösung mit der Holzkonstruktion (2), die zwar einerseits an ihrem Platz bleiben wird, andererseits aber einen erheblichen Arbeits- und damit Kostenaufwand bedeutet.
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Belassen einer Ladelücke |
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Aussteifen einer Ladelücke |
Die große Lücke zwischen Packstück (3) und Containerseitenwand muss unbedingt ausgesteift werden. Eine machbare Konstruktion aus Kanthölzern und Brettern ist hier angedeutet (4). Besser ist es jedoch allemal, bereits bei der Verpackung, dem Palettieren und Stauen auf containergerechte Maße und Stauweisen zu achten.
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