5.3.9.2.3 Schachteln im Cargomix - Fallbeispiel 3 |
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Eine alltäglich vorkommende Standardsituation:
Die verwendeten Paletten messen 800 mm x 1.200 mm und sind deshalb nicht containergerecht. Außerdem sind sie nicht sauber bepackt und weisen Lücken auf (1). Aufgrund ihrer Bauart haben sie nur eine streifenförmige Auflage (2) mit daraus resultierenden hohen Drücken. Bei Palette (3) steht der Palettenrand über. Die Bebänderung ist zudem so ungünstig gesetzt, dass sie beim Handling mittels Gabelstapler zerreißen könnte. Die Lücken zwischen den Paletten sowie bei (4) zwischen Containerseitenwand und Palette (3) sind zu groß. Um eine lückenlose kompakte Verladung zu erreichen, wäre ein erheblicher Aufwand erforderlich.
Palette (2) müsste angehoben werden, um ein Zwischengarnier zur Druckverteilung legen zu können. Um die Lücken (5) mit Paletten auszufüllen, wären zehn Paletten erforderlich. Eine derart große Anzahl allein für diese Lücken ist nicht akzeptabel. Unter Punkt 3.2.12 wird in den CTU-Richtlinien besonders darauf hingewiesen, dass bei der Entscheidung über die Verwendung von Verpackungs- und Ladungssicherungsmaterial zu berücksichtigen ist, dass in manchen Ländern verbindliche Regelungen über die Vermeidung von Müll und Abfall bestehen. Ferner wird gesagt, dass dies den Gebrauch bestimmter Materialien einschränkt bzw. dass bei Verwendung solcher Materialien Gebühren für die Rücknahme anfallen können. Eine durch die Ladungsabmessungen realisierbare kompakte Verladung ist die wirtschaftlichste Form der Ladungssicherung.
Hier wurde zwar sorgfältig gepackt und auch Lücken wurden vermieden bzw. ausgefüllt. Dennoch steht die Ampel auf rot.
Das zwischen die Containersicken gesetzte Kantholz als Sicherung der zur Tür verbliebenen Lücke reicht nicht aus. Den durch die Ladung bewirkten Trägheitskräften könnte das eingepasste Querholz nicht standhalten - insbesondere dann nicht, wenn dieser Container auf einem Schiff im Querstau transportiert oder im Vor- oder Nachlauf im Schienenverkehr befördert würde.
Es kann zu einem Herausbrechen des Kantholzes und wahrscheinlich auch zu einer Beschädigung der Containerwände kommen. |
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