5.3.6.8 Kisten und Verschläge mit anderen Ladungen - Fallbeispiel 8 | ||||||||||||||||||
Die wesentlichen Mängel sind: Versandstück 1 ist nur von zwei Seiten her mit Flurförderzeugen aufzunehmen. Bei der gezeigten Verladeart wurde es entweder zusätzlich gedreht oder es wurde mit den Gabeln unterhalb der Querholme aufgenommen, indem mit den Gabeln zwischen Holm und Containerboden "eingestochen" wurde. Dadurch ist ein Beschädigungsrisiko für Packstück und Containerboden gegeben. Versandstück 2 verlor bereits beim Umschlag ein Lagerholz und wurde provisorisch "aufgebockt" - außerdem ist es falsch markiert: Die Einzelpfeile bedeuten, dass bei diesem Packstück in Pfeilrichtung "oben" ist. Da der Inhalt aus Glas bestand, war sicherlich gemeint, dass das Packstück aufrecht befördert werden sollte. Ein derartiger Stauhinweis ist jedoch durch Doppelpfeile auszudrücken.
Versandstück 3 reicht bis zum Containerboden und ist deshalb kippgefährdet. Die Lücke zur Containerwand hätte bereits aus diesem Grund unbedingt ausgefüllt werden müssen. Versandstück 6 erfuhr eine "brutale Behandlung" und wurde über Packstück 4 in den Container "gestopft". Die Versandstücke 4 und 5 sind an sich nicht versandfähig, denn beide sind mit Bandstahl auf Paletten gebunden, obgleich ihre Abmessungen keine bündige Verladung zulassen. Ein Stahlband ist bereits gerissen. Außerdem wurde kein ausreichender Kantenschutz eingesetzt. Bei Sammelgutcontainern reduziert durchpalettierte Ware den Packaufwand. Die hier gezeigten Packstücke verursachen bei korrekter Sicherung jedoch erhöhte Kosten. |
Impressum | Datenschutz | Kontakt | Site Map | Glossar | Rechtliche Hinweise |