5.2.9 Palettierte Ladung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Vorteil richtig palettierter Ladung liegt darin, dass der Umschlag mechanisiert werden kann und - sofern die Paletten containergerecht sind - auf Sicherungsarbeiten weitgehend verzichtet werden kann. Das setzt voraus, dass die Paletten vernünftig gepackt sind, die Abmessungen der fertig gepackten Paletten in Längs- und Querrichtung jeweils Bruchteilen der Containerinnenbreite, -länge und -höhe entsprechen und die Stapelbarkeit gewährleistet ist. Sind diese Bedingungen erfüllt - und wirklich nur dann - kann von durchpalettierter Ware gesprochen werden. Dafür gewähren viele Umschlag- und Packbetriebe besondere Konditionen.
Sind die Packstücke fest genug, kann ohne Zwischengarnier übereinander gestapelt werden.
Sind die Paletten oder Güter empfindlicher, sollte zur Druckverteilung Zwischengarnier aus Stauholz, Hard-Boards, Spanplatten oder ähnlichen Materialien gelegt werden.
Selbst kleine Lücken und leicht unsaubere Packweisen können dazu führen, dass Packstücke einbrechen und die Ware beschädigt wird. Bei Anlieferung sauber gepackter Paletten und der Verwendung von Zwischengarnier beim Packen können solche Mängel verhindert werden. Selbst kleinste Lücken sind auszufüllen, sei es mit Holzbrettern, Luftkissen oder - wie hier - mit alten Paletten.
Jede Packlücke bedeutet ein potenzielles Risiko. Nur durch eine absolut kompakte Verladung lassen sich Schäden vermeiden. Das größte Manko bei Packen palettierter Ware besteht darin, dass die Paletten nicht ordentlich gepackt und die Palettenmaße nicht auf die verwendeten Container abgestimmt sind. Im Folgenden werden einige Beispiele gegeben: Wer kann solche Paletten verladen, ohne einen unverhältnismäßig großen Aufwand zu deren Sicherung treiben zu müssen? Allesamt sind es gleichzeitig Verstöße gegen die Gefahrgutbestimmungen und die CTU-Richtlinien. In der allgemeinen Einleitung zum IMDG-Code heißt es u.a.:
Wenn man den Verordnungstext mit der Realität vergleicht - zu welchem Schluss kommt man? In den CTU-Richtlinien wird unter Punkt 4.2.8 sinngemäß Ähnliches gesagt:
Auch im Hinblick auf diese Forderungen kann festgestellt werden: Es mangelt am Verständnis für Gesetzeskonformität und Bewusstsein für Transportsicherheit.
Diese Ware ist zwar nicht palettiert, entspricht aber vom Unterbau und der Behandlung her palettierter Ware. Wie zu erkennen ist, lässt sich eine entsprechende kompakte Verladung ohne großen Aufwand erreichen. |
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