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oben und Ausschnittvergrößerungen unten: ungenügende Sicherung eines Schienenfahrzeugs |
Das Fahrzeug kann durch die vier angebrachten Niederzurrungen nicht sicher gehalten werden. Zwei bestehen aus Stahlband (a) und zwei aus Textilgurten (b) der fest an diesem Flat eingebauten Zurrwinden. Die Holzkeile (c) haben keine hohe Sicherungswirkung.
Dieses Beispiel gibt den Anstoß für einige Kritik:
- Der Produzent des Flats hat zwar Zurrwinden installiert - aber alle nur einseitig und so, dass sie nur in Querrichtung gespannt werden können. Wären die Zurrwinden auf beiden Seiten gleichmäßig oder wechselseitig installiert, hätte das Fahrzeug mit je zwei Umspannungen zu den Seiten hin gegen Querbeschleunigungen gesichert werden können. Ließe die Bauart der Winden es zu, dass die Zurrmittel auch in Längsrichtung oder schräg gespannt werden könnten, wäre eine Sicherung gegen Kräfte in dieser Richtung möglich gewesen.
- Der Produzent des Fahrzeugs hat es versäumt, angemessene Zurrpunkte am Fahrzeug zu installieren. Erst damit ist das Gerät als transportfähig zu betrachten. Eine deutliche Verminderung von Beschädigungsrisiken während der Transporte wäre die Folge.
- Der Packbetrieb hat ungeschultes Personal eingesetzt. Die Art der Sicherung lässt dies eindeutig erkennen.
Mit Umspannungen und Direktzurrungen an der zu blockierenden Kupplung und/oder mit Holzabsteifungen gegen die Rungen hätte das Fahrzeug trotz fehlender sonstiger Zurrpunkte angemessen gesichert werden können.
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