5.2.4.1   PKW in Standardcontainern
 
Personenkraftwagen in Containern
 
 
Gegenüber anderen Gütern sind Pkw im Container als sehr leichte Ladungen zu betrachten. Im Verhältnis zur Nutzlast der Container betragen die Massen der Pkw nur einen Bruchteil. Die Gummibereifung ist für die Ladungssicherung von großem Vorteil - kann doch in Abhängigkeit von den Containerböden mit Gleitreibbeiwerten von mindestens μ = 0,4 bis zu μ = 0,8 gerechnet werden. Selbst bei angenommenen Beschleunigungen von 1 g in Längs- und Querrichtung wären pro Tonne Ladungsmasse nur Sicherungskräfte in Höhe von 200-600 daN erforderlich.
 
Was den Punkt "Ladetüchtigkeit der Container" betrifft, ist insbesondere darauf zu achten, dass sich im oder am Boden keinerlei scharfkantige oder spitze Gegenstände befinden, die eine Beschädigung von Reifen zur Folge haben könnten. Jegliche Materialien, die einen größeren Feuchtigkeitsgehalt besitzen, wie z. B. Hölzer u. Ä., sollten sich nicht mit im Container befinden. Durch Kondensationserscheinungen könnten Polster u. Ä. schimmelig werden oder andere Kondensationsschäden entstehen.

Beim Öffnen von mit Straßenfahrzeugen beladenen Containern sollte darauf geachtet werden, dass keine Funken entstehen oder offene Flammen in der Nähe sind. Durch ausgetretenen Kraftstoff könnte sich ein zündfähiges Gemisch im Container befinden. Deshalb sollten derartige Container erst nach gründlicher Belüftung betreten werden.
 
Werden Fahrzeuge direkt in die Container gefahren, muss Platz zum Aus- und Einsteigen verbleiben. Die Fahrzeuge müssen deshalb relativ dicht an eine der Containerwände herangefahren werden - bei Fahrzeugen mit Linkssteuerung an die rechte Containerseitenwand. Allerdings muss der Abstand so groß sein, dass eine Berührung der Containerwände auch bei schwingendem Fahrzeugaufbau ausgeschlossen bleibt.
 
 
  verzurrter Personenkraftwagen in einem 20'-Boxcontainer
- Draufsicht

 
Die Position der Zurrpunkte am Fahrzeug ist in der Darstellung ideal. In der Praxis finden sich diese zumeist nicht in dieser Position.

Um derart gleichmäßige Zurrwinkel zu erreichen, müssten die Befestigungspunkte bei Fahrzeugen mit Linkslenkung vorn und hinten symmetrisch etwas außermittig zur linken Fahrzeugseite angebracht sein. Bei Fahrzeugen mit Rechtsteuerung, die an die linke Containerwand gefahren werden müssten, wären die Zurrpunkte am Fahrzeug etwas rechts von der Mitte anzuordnen.
 
 
  verzurrter Personenkraftwagen in einem 20'-Boxcontainer
von der Türseite und der Stirnwand aus betrachtet

 
Sehr oft verfügen Fahrzeuge nur über ungünstig angebrachte Abschleppösen als Zurrpunkte, wie zum Beispiel hinten rechts und vorne rechts, hinten links und vorne rechts und ähnliche Kombinationen. Damit lassen sich die Pkw in den Containern nur mit unterschiedlichen Zurrwinkeln sichern.
 
 

 
  unsymmetrische Zurrwinkel infolge der ungünstigen
Anbringung von Abschleppösen bzw. Zurrpunkten

 
Die Hauptschadensursache bei Personenkraftwagen in Containern ist jedoch nur selten auf eine mangelnde Sicherung im Container zurückzuführen, sondern auf Unachtsamkeiten beim Hinein- und Hinausfahren sowie beim Arbeiten unter den engen Verhältnissen im Container.

Aus unterschiedlichen Gründen sind ausreichend stabile und/oder gut zugängliche Zurrpunkte an den Fahrzeugen oft nicht vorhanden. Außerdem decken sich die Vorbereitungsarbeiten an den Fahrzeugen - wie das Abkleiden des Fahrersitzes mit Schutzfolie - nicht mit den aktuellen Anforderungen an die Praxis. Hier ein Beispiel:
 
 
  Pkw-Sicherung mit ungünstigen Winkeln

 
Die Zurrpunkte am Fahrzeug hätten gleichmäßige Winkel gewährleistet, wenn das Fahrzeug in Fahrtrichtung in den Container gefahren worden wäre. Das Fahrzeug war jedoch für Südamerika bestimmt. Da dort häufig Schäden beim Rückwärtsfahren aus dem Container auftraten, bestimmte der Reeder, dass die Fahrzeuge bereits in Deutschland rückwärts in den Container "eingeparkt" werden. Da gleichzeitig die Anweisung besteht, nur durch die Fahrertür ein- und auszusteigen - und auch nur die Fahrerseite durch Folienauskleidung geschützt war -, blieb nur die Möglichkeit, das Fahrzeug mit seiner rechten Seite an die linke Containerwand zu fahren. Wären die Zurrpunkte symmetrisch angebracht und gleichzeitig die Beifahrerseite mit Folien abgedeckt, könnten derartige Fahrzeuge an der rechten Containerseite geparkt werden: Symmetrische Zurrwinkel wären die positive Folge.
 
Die Sicherung erfolgte mit polyproylenumsponnenem Herkules mittels "spanischer Winde". Das ist eine durchaus sichere und schnelle Methode. Extrem wichtig ist allerdings, dass die Törnknüppel gegen Aufdrehen gesichert sind.
 
 
  fehlerhafter Einsatz eines Törnknüppels

 
Der linke Törnknüppel ist mittig positioniert. Die Windungen des Tauwerks verteilen sich - so wie es sein soll - gleichmäßig nach beiden Seiten. Allerdings könnte er sich aufdrehen. Er hätte deshalb länger sein müssen. Die Hölzer bzw. Keile haben in dem Container nichts zu suchen. Räder mit Keilen oder seitlich an die Räder genagelten Hölzern zu blockieren, ist keine sinnvolle Ladungssicherung. Zu groß ist dabei die Gefahr, dass es durch den Materialeinsatz zu Reifenschäden kommt oder durch das Hantieren mit Werkzeug Lackschäden oder kleine Beulen entstehen.
 
 
  ungünstige Winkel - gegen Aufdrehen nicht gesicherte Törnknüppel - Einsatz von Keilen an den Rädern

 
Der - übrigens falsch geschnittene - Holzkeil ist gewiss verwendet worden, weil die Zurrungen eine sehr kleine Längskomponente besitzen.
 
 
  günstigere Querkomponenten durch Existenz
von zwei Zurrpunkten am Personenkraftwagen

 
Würden die Pkw über jeweils zwei Zurrpunkte an der Front- und Heckpartie verfügen, könnte ungleich günstiger gesichert werden, als bei nur je einem Zurrpunkt.
 
 
 
  Verbesserung der Längskomponenten durch eine
andere Positionierung der Abschleppösen

 
Zwei Zurrpunkte an Front- und Heckpartie erlauben eine höhere Flexibilität in der Anbringung der Zurrungen.
 
Anmerkung: Bei allen vorher gezeigten Methoden ist ein Aufdrehen der Törnknüppel zu befürchten. Wenn dieser Gefahr nicht begegnet werden kann, ist die Verwendung von konfektionierten Schnellspannsystemen zu empfehlen. Allerdings ist deren Einsatz kostenintensiver.
 
 
  oben und Ausschnittvergrößerung links:
Pkw in einem Kühlcontainer: "moderne" Sicherungshaken

 
Viele Zurrösen (a) befinden sich hinter abnehmbaren Klappen. In diese versteckt angebrachten Zurrösen (a) müssen Zurrhaken (b) eingehängt werden, an denen die Fahrzeuge verzurrt werden sollen.
 
 
  oben und Ausschnittvergrößerung links:
Beschädigungsrisiko durch "moderne" Zurrhaken

 
Aufgrund derartiger Haken, in die zwei Laschings eingehakt und befestigt werden müssen, hat das Fahrzeug ein entsprechendes "Spiel" nach links und rechts (siehe rote Pfeile) und kann sich hin- und herbewegen.
 
Angemerkt werden muss, dass sich derart praxisferne Lösungen bei sehr vielen Autoherstellern finden. Manche davon sind noch weit ungünstiger als die hier beschriebenen. Manche Pkw verfügen über keinerlei Zurrpunkte, sodass an den Felgen gelascht werden muss.
 
Könnten an den Zurrösen zwei Haken angebracht werden, wären Fahrzeuge durch die angebrachten Zurrmittel entsprechend fixiert, sofern die Winkel und die daraus resultierenden Kraftkomponenten den Versandbeanspruchungen angemessen entsprechen.
 
 
  oben und Ausschnittvergrößerung links:
mögliche Fahrzeugfixierung durch zwei Zurrhaken in der Zurröse

 
  oben und Ausschnitt-vergrößerung links:
sinnvolle Anbringung von Zurrösen und -haken

 
Mit zwei Zurrösen und -haken an Heck- und Frontpartie wären die Fahrzeuge angemessen ausgestattet, um sie entsprechend sichern zu können.
 
 

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