5.1 Container- und modulgerechte Ladung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
In den CTU-Richtlinien unter dem Abschnitt 3.2 über das Packen und Sichern wird gesagt, dass die Ladung in einer Beförderungseinheit so zu sichern ist, dass sie sich innerhalb der CTU nicht bewegen kann. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass es durch die angewandte Ladungssicherungsmethode nicht zu Beschädigungen oder sonstigen Beeinträchtigungen der Ladung oder der CTU kommen darf. Verlangt wird auch, dass Güter von gleichartiger Form und Größe nach Möglichkeit fest von Wand zu Wand zu packen sind. Da sich Zwischenräume nicht immer vermeiden lassen, wird darauf hingewiesen, dass mithilfe von Stauholz, gefalteter Pappe, Luftkissen oder anderen geeigneten Mitteln für eine entsprechende Ladungssicherung gesorgt werden muss. Optimal und besonders kostengünstig können Ladungen in Boxcontainern befördert werden, wenn sich die Container bereits aufgrund der Ladungsabmessungen mit Lastgestellen für Kraftfahrzeugteile in einem 20'-Boxcontainer ohne besonderen Aufwand kompakt beladen lassen.
Im dargestellten Beladefall ist die Breite der eingebrachten Ladung geringfügig kleiner als die Türöffnung. Die Türöffnung selbst entspricht nahezu dem Containerinnenmaß. Deshalb füllen die Gestelle für den Transport von Kraftfahrzeugteilen den Container fast vollständig aus. Da die Gestelle untereinander formschlüssig verbunden sind, brauchen zur Längssicherung im Türbereich lediglich Kanthölzer oder Leerpaletten eingebracht zu werden.
Kommen derartige Ladungen lose geschichtet zur Verladung, können Lücken gegen die Türseite mit Holzgattern, Paletten oder gleichwertigen Materialien oder einfachen Konstruk-tionen ausgesteift werden. Verbleiben geringe Lücken an den Containerseitenwänden, können diese mit Brettern, Latten o. Ä. ausgefüllt werden.
Werden die Packstückabmessungen den Containermaßen nicht konsequent genug angepasst, gibt es regelmäßig Fehlerquellen, die zu Ladungsschäden oder erhöhtem Arbeits- und Materialeinsatz führen.
Die Stülpschachteln hätten wenige Zentimeter breiter sein müssen. Zu bemängeln ist auch die Bebänderung mit Stahlband sowie fehlender Kantenschutz. Die Unterbauten dieser kombinierten Verpackung sind zum Stapeln nur dann geeignet, wenn die Eigengewichte relativ niedrig oder die überstauten Ladungen ausreichend belastbar sind.
Durch das geringe Spiel zu den Containerwänden könnte es im weiteren Transportverlauf zu Beschädigung der Verpackung und gegebenenfalls auch des Inhalts kommen. Ein Seitengarnier aus Brettern oder ähnlichen Materialien kann ein mögliches Ladungsspiel während der Beförderung so weit reduzieren, dass ein Beschädigungsrisiko gemindert wird.
Besser ist es allerdings, wenn Packstücke oberer Lagen durch die Verwendung von Zwischengarnier keine schädlichen Drücke auf darunter gestaute Ware ausüben können (1) und jegliche seitliche Bewegungen durch entsprechend sicher und fest eingepasste Materialien vollkommen ausgeschlossen werden (2).
Auch beim folgenden Beladefall ist einiges zu kommentieren und zu bemängeln.
Gegenüber dem vorherigen Fallbeispiel mit den Stülpschachteln ist der gewählte Palettenunterbau etwas günstiger, da die Aufstandsfläche durch die anders angeordneten Bretter etwas größer ist.
Stahlband ist zur Bebänderung von Schachteln ungeeignet. Der provisorische Kantenschutz ist unzureichend. Besser wäre ein breitflächiges Kunststoffband mit einer angemessenen Elastizität und belastungsfähigen Kantenschutzwinkeln.
Der Packstückaufschrift ist zu entnehmen, dass der Container für Melbourne bestimmt ist. In der Fahrt nach Australien und Neuseeland sind Bestimmungen gegen den Befall von Hölzern mit der Sirex-Wespe zu beachten. Die CTU-Richtlinien geben dazu folgenden allgemeinen Hinweis:
Die Markierung stellt oft die einzige Kommunikation zwischen Absender der Ware und dem Lager-, Pack- und Umschlagpersonal dar. Die Kennzeichnung von Versandstücken sollte deshalb auffällig und deutlich sein. Die hier in kleiner Schrift gegebenen Hinweise "Fragile" bzw. "Zerbrechlich" sind nicht als ausreichende Markierung anzusehen. Derartige Hinweise beziehen sich im Allgemeinen auf den Packstückinhalt. Der Zustand des Packstücks vermittelt allerdings den Eindruck, als würde sich die Zerbrechlichkeit auf die gewählte Verpackung beziehen.
Bei zerbrechlichem Inhalt ist in jedem Fall die klare Kennzeichnung durch ein entsprechendes DIN- bzw. ISO-Symbol erforderlich - nämlich ein aufrecht stehendes Glas:
Deutlich zu sehen ist allerdings auf dem Bild, dass das Versandstück bereits eingeknickt ist, weil die Verpackung zu schwach dimensioniert wurde - obgleich zur Druckverteilung Hard-Boards aufgelegt wurden und das Packstück, mit dem überstaut wurde, nicht übermäßig schwer war.
Obwohl es rein theoretisch die Möglichkeit gäbe, die Schwäche von Verpackungen durch Symbole zu kennzeichnen, die ein Überstauen verbieten, ist dieser Vorschlag nicht praktikabel, da dadurch ein zu hoher Stauverlust entsteht.
Verpackungen sollten immer so konstruiert sein, dass sie den normalen auftretenden Stapellasten in den zur Beförderung verwendeten Transportmitteln zu widerstehen vermögen. Wer seine Güter besonders sorgfältig zu schützen beabsichtigt, benutzt geprüfte Verpackungen oder lässt Eigenentwicklungen bei unabhängigen Instituten testen. Auch für normale Güter können Verpackungen gewählt werden, deren Festigkeit oder Belastbarkeit sich am Gefahrgutrecht orientiert. Im Anhang des IMDG-Codes finden sich Vorschriften über die Stapeldruckprüfung, die besagen, dass Prüfstücke, die dem Originalgut vergleichbare Güter enthalten, mindestens 3 m hoch zu stapeln sind. Dabei dürfen die Verpackungen nach Ende der Prüfzeit weder Ladung verlieren noch sich verformen oder instabil werden. Die Mindestprüfzeit beträgt im Allgemeinen vierundzwanzig Stunden. Bei bestimmten Packstücken sind achtundzwanzig Tage vorgeschrieben. Mit Ausnahme von Säcken ist diese Stapeldruckprüfung für alle Bauarten von Verpackungen vorgeschrieben. Keinesfalls dürfen bei der Stauung Ladelücken belassen werden. Sie sind die Hauptursache für Ladungsschäden.
Ein Ausfüllen der Lücken ist unabdingbar. Wichtig ist ein großflächiges Ausfüllen mit Brettern, Kanthölzern, Paletten oder ähnlichen Materialien. Bei allen empfindlichen Ladungen ist an der Ware oder Verpackung großflächig auszufüttern. Bei höheren Ladungsgewichten sind große Flächen auch an den Containerwänden erforderlich. Im gezeigten Beispiel passte eine besonders flache Palette (6):
Luftkissen eignen sich für derartig kleine Lücken nicht. Ladungssicherungsschaum ist aufgrund des geringen "Rückstellvermögens" nur für Schienen- und Straßentransporte geeignet. |
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