4.1.4.2 Markierung von Waren, Teil 2 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sinnvoll können auch Hinweise über die Begrenzung von bestimmten Neigungswinkeln oder Schnürverbote sein.
Dieses Zeichen wird bei leicht zerbrechlichen Gütern angebracht. Derartig gekennzeichnete Waren sind sorgfältig zu behandeln und keinesfalls zu stürzen oder zu schnüren. Bei bestimmten gefährlichen Gütern dürfen derartig gekennzeichnete Packstücke nicht überstaut werden. Hinweise dazu sind in den Allgemeinen Einleitungen zu den jeweiligen Bestimmungen oder unter den speziellen Hinweisen für einzelne Klassen oder besondere Güter zu finden.
Das hier verwendete Symbol dürfte von jedem verstanden werden. Bei Verwendung im Ausland könnte die Schriftangabe durch "right" und "wrong", "do" oder "do not" oder durch die Farbgebung und ein deutlicheres X für die falsche Variante verdeutlicht werden.
Das Packstück muss so gelagert, umgeschlagen und transportiert werden, dass die Pfeile grundsätzlich nach oben zeigen. Rollen, Klappen, starkes Kippen oder Kanten derart gekennzeichneter Güter muss unterbleiben. Für eine Neuausgabe des DIN-Blattes wird angeregt, die Bedeutung in "aufrecht befördern" oder "stets aufrecht halten" zu ändern.
Die grüne Ampel soll andeuten, dass das Packstück entsprechend gekennzeichnet ist. Hinter der roten Ampel und dem roten Pfeil versteckt sich der Hinweis, dass die Markierung an ungünstiger Stelle angebracht ist und das Packstück bereits durch unsachgemäße Handhabung beschädigt wurde. Für den Umschlag mit Gabelstaplern sitzt die Bebänderung ungünstig.
Fehlt der Doppelpfeil an einem Versandstück, könnte dieses womöglich liegend oder sogar über-Kopf-stehend gehandhabt oder transportiert werden, was zu Schäden führen kann. Der Doppelpfeil bedeutet aber nicht, dass es oben gestaut sein müsste oder dass die Pfeile das "Oben" im Sinne von "Hier öffnen!" anzeigen. Die letztgenannte Bedeutung wird durch einen Pfeil bzw. ähnlich aussehende Symbole vermittelt: Es besteht keine Verpflichtung, durch einen Pfeil nach den gezeigten Mustern gekennzeichnete Packstücke aufrecht zu versenden. Durch die Wahl des richtigen Symbols sollte unbedingt klar unterschieden werden, was beabsichtigt und gemeint ist. Allerdings sei davor gewarnt, alle möglichen unsinnigen Symbole anzubringen. Nur wenn mit den Handhabungssymbolen sinnvoll und sparsam umgegangen wird, ist langfristig deren Befolgung zu erwarten.
Hier wünscht der Absender mit Sicherheit, dass die Kiste aufrecht befördert wird. Die Symbolik sagt das aber nicht aus. Außerdem ist es besser, die Handhabungssymbole nebeneinander anzubringen, und zwar an zwei aneinander angrenzenden Seiten. ´
Das Packstück darf beim Handhaben nicht gerollt, geklappt oder stark verkantet werden. Das Symbol sollte unbedingt beachtet werden, obgleich es in den deutschen Normen noch nicht enthalten ist.
Die Markierung ist nur für den Empfänger gedacht. Das Lager- und Umschlagpersonal sollte normalerweise keine Packstücke öffnen.
Das Fehlen des Bildzeichens auf einer oder mehreren Seiten des Packstücks kommt einer Erlaubnis zum Verwenden des Geräts an diesen Seiten gleich. Obgleich es ein Zeichen "Stechkarre hier ansetzen" bzw. "hand truck here" nicht offiziell gibt, wird ein derartiges Zeichen vielfach verwendet.
Um dem Personal eindeutige Hinweise zu geben, ist die Verwendung des Symbols durchaus zu begrüßen. Kann beispielsweise eine Schachtel mit einem Kühlschrank an zwei Seiten mit einer Stechkarre angefasst werden, an den anderen Seiten jedoch nicht, empfiehlt sich durchaus das Anbringen der unterschiedlichen Symbole.
Unter der äußeren Verpackung befindet sich eine (nahezu) wasserdampfdichte Sperrschicht, in die Trockenmittel zum Korrosionsschutz eingebracht sind. Diese Schutzwirkung ist nicht mehr gegeben, wenn die Sperrschicht beschädigt wird. Da das Symbol noch nicht von der ISO aufgenommen wurde, sollte unbedingt auch bei Versandstücken mit dem Aufdruck "Packed with desiccants" ein Durchstechen der äußeren Hülle vermieden werden. Beispielsweise sollte das genannte Handhabungssymbol an diesem Packstück angebracht werden.
Je nach Empfindlichkeit des Versandguts, der Versanddauer, den klimatischen Verhältnissen, der Nachlauf- und Standzeit der Güter ist für eine entsprechende Konservierung zu sorgen. Güter lassen sich gegen Korrosion durch Beschichten, Sprühen, Streichen, Tauchen, Trockenmittelgebrauch, Volatile Corrosion Inhibitors (VCI-Methode) und andere wirksame Methoden schützen. Grundsätzlich sollten vorher alle wesentlichen Punkte bedacht werden. Im Zweifel ist Rat von professionellen Verpackern einzuholen oder die Arbeiten sind an renommierte Verpackungsfirmen zu vergeben. Dichtverpackungen, und dabei insbesondere solche, denen Trockenmittel beigegeben werden, sollten innen keine hygroskopischen Materialien enthalten. Vor Beschädigungen sind sie besonders zu schützen.
Aufgrund fehlender Diagonalverstrebungen kann es zur Verformung des Crates und damit zu Beschädigungen des Inhalts kommen. Es fehlen Hinweise auf die Dichtverpackung. Diese kann beim Handling leicht beschädigt werden. Eine Kiste wäre als Packmittel geeigneter gewesen. Die Einzelpfeile verpflichten nicht dazu, den Holzverschlag immer aufrecht zu halten.
Das Berühren derartig gekennzeichneter Teile bei einer relativen Feuchte unter 70 % sollte unbedingt vermieden werden, wenn isolierendes Schuhwerk getragen wird oder der Betreffende auf isolierendem Grund steht. Mit niedriger relativer Feuchte ist insbesondere an warmen und trockenen Sommertagen und sehr kalten Wintertagen zu rechnen.
Das Bildzeichen ist nach den Vorschriften entweder mit einem Zusatz °C für eine Temperatur oder mit dem °C max. bzw. °C min. für den oberen bzw. unteren Grenzwert eines Temperaturbereiches zu versehen. Die entsprechenden Temperaturen oder Temperaturgrenzen sollten darüber hinaus in den Frachtpapieren vermerkt sein. Zur Beförderung derart gekennzeichneter Waren kommen überwiegend Kühlcontainer oder Kühlfahrzeuge, zumindest aber Isoliercontainer oder gut isolierte Fahrzeuge in Betracht.
Das Symbol für temperaturgeführte Ladungen ist seit einigen Jahren in den Gefahrgutbestimmungen vorgesehen. Über die notwendigen Gefahrgutmarkierungen und deren Bedeutung geben die jeweiligen Gefahrgutbestimmungen Auskunft.
Dieses Symbol soll nur an den Seiten angebracht werden, an denen nicht mit dem Gabelstapler angehoben werden darf. Ein Fehlen auf anderen Seiten des Packstückes kommt somit einer Erlaubnis zum Benutzen von Gabelstaplern gleich. Das nachfolgende Symbol ist weder in den DIN-, noch in den ISO-Bestimmungen vorgesehen, ist aber durchaus sinnvoll und sollte deshalb bei Bedarf eingesetzt werden.
Eine sinnvolle Kombination der beiden Symbole wäre z. B. bei einer langen Kiste gegeben, die aufgrund ihrer Bauart an den langen Seiten mit einem Gabelstapler aufgenommen werden darf, nicht aber an den Kopfseiten. Aber auch andere Kombinationen oder Varianten sind denkbar.
Die zulässige Stapellast in kg ist anzugeben. Da eine derartige Markierung nur bei wenig belastbaren Versandstücken angebracht wird, handelt es sich zumeist um Güter, die in den oberen Lagen verladen werden. Wird als Belastung 0,00 kg angegeben, müsste für das Umschlag- und Lagerpersonal klar sein, dass diese Ware nicht überstaut werden darf.
Die empfohlene Verwendung des Symbols dürfte eindeutiger sein als manche selbst entwickelten Aufkleber: "Bitte nicht belasten" wird sicher im deutschsprachigen Raum verstanden. "Fragile" allein ist keine Garantie dafür, dass dieses Packstück nicht überstaut wird. Die Aufforderung "Please do not load" wird eher Verwirrung stiften, sagt aber nicht das aus, was gemeint ist. Für die Beförderung homogener Ladungen hat die Industrie eigene Symbole entwickelt, die sehr verständlich sind und sich auf die Anzahl Lagen beziehen, die aus bestimmten Packstücken gebildet werden dürfen.
Wenn bei dieser Kiste "nicht stapeln" gewünscht wird, sollte das besser in Form einer entsprechenden Symbolik als durch handschriftlichen Vermerk verdeutlicht werden. Im Zusammenhang mit dem aufgeklebten Gefahrgutlabel wird darauf hingewiesen, dass diese Kennzeichen so dauerhaft anzubringen sind, dass sie einer dreimonatigen Einwirkung von Seewasser zu widerstehen vermögen. Die notwendigen Gefahrgutmarkierungen und deren Bedeutung sind den entsprechenden Gefahrgutverordnungen zu entnehmen. Generelle Hinweise finden sich auch in den entsprechenden Abschnitten der CTU-Richtlinien.
Da der Begriff Hitze nicht klar definiert ist, sollten die Packstücke an einen möglichst kühlen Ort gestaut werden. Darüber hinaus ist die Verträglichkeit der zu erwartenden Temperaturen zu prüfen. Das Vorhandensein radioaktiver Strahler müsste aufgrund der Vorschriften bzw. der Kennzeichnung von Packstücken oder Behältern bekannt sein oder gegeben werden. Wenn keine Kühlcontainer oder -fahrzeuge benutzt werden, sind zumindest Isoliercontainer oder fahrzeuge zu empfehlen. Keinesfalls dürfen derartige Ladungen in normalen Containern oder Fahrzeugen in Nähe der Wände oder Dächer gestaut werden. Bestimmte Packstücke wie beispielsweise Computer oder deren Zubehör dürfen keinen magnetischen Feldern ausgesetzt werden. Die Industrie vieler Länder hat dafür allgemein verständliche Symbole entwickelt. Dazu ein Beispiel:
Sonstiges An Versandgütern wie Stabstahl, Rohren u. Ä. sind die Märke sehr häufig auf Blechschildern in Form von Anhängern angebracht. Beim Umschlag ist darauf zu achten, dass diese nicht verloren gehen, da es sonst zu Schwierigkeiten mit den Zollbehörden oder zu Fehlverladungen kommen kann. Sollten derartige Anhänger abgerissen werden oder abgerissene gefunden werden, sind diese den zuständigen Stellen oder Personen zu übergeben. Englische Begriffe
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