4.1.1   Pack- und Packhilfsmittel
Einfluss von Pack- und Packhilfsmitteln auf die Ladungssicherung
 
 
Die Auswahl richtiger Pack- und Packhilfsmittel hat unmittelbaren Einfluss auf die Sicherheit einer Verladung, die Schadenverhütung und die Kosten für Lagerung, Umschlag und Transport. Die Hauptaufgaben von Versandpackungen, nämlich:
  • Waren vor Verlust, Beschädigung oder Wertminderung zu schützen,
     
  • Menschen, Umwelt und Beförderungsmittel vor schädlichen Einflüssen der Ware zu bewahren und dabei gleichzeitig
     
  • eine hochgradige Mechanisierung und Rationalisierung von Lager-, Umschlag- und Transportprozessen zu ermöglichen,
kann nur durch sorgfältige Auswahl von Versandformen, Pack- und Packhilfsmitteln sowie einer fachmännisch durchgeführten Verpackung gewährleistet werden.

Ist eine Umstellung bei Schachteln, Verschlägen, Kisten u. Ä. relativ leicht möglich, ergeben sich im Bereich der Fiber-, Kunststoff- und Stahlblechverpackungen nur nach und nach Änderungsmöglichkeiten, da viele Füllanlagen und/oder Verpackungslinien für den Gebrauch ganz spezieller Packmittel ausgelegt sind. Hier müssen im Interesse aller Beteiligten Lösungen gefunden werden. Das wird nur gemeinsam mit Herstellern, Industrieverbänden und Normungsausschüssen zu realisieren sein. Bedeutende Investitionen sind dazu erforderlich.

Die Konstruktion von Fibertrommeln, Fässern, Kanistern, Hobbocks, Sickenfässern, Sprengringdeckelfässern usw. muss grundsätzlich überdacht und langfristig geändert werden - sowohl im Hinblick auf die Konstruktion als auch auf die Abmessungen.

Das Beschädigungsrisiko ist beim Versand einiger der gängigen Packmittel überproportional groß. Überdies erfordert der Versand in vielen der bisherigen Packmittel einen erheblichen Material- und Personalaufwand, wenn darin verpackte Waren schadenfrei befördert werden sollen.
 

  Beschädigungsrisiko bei marktüblichen Packmitteln

 
Die Verschlüsse von Fibertrommeln, die Griffe oder Henkel von Eimern, Hobbocks, Kanistern, Kannen und dergleichen können zur Beschädigung daneben oder darüber geladener Waren infolge hoher Punktbelastung führen. Eine fachmännische Verladung erfordert den Gebrauch zusätzlichen Garniermaterials, vergrößert Stauverluste und erhöht die Personalkosten.
 
 
 
  Nachteile marktüblicher Sicken- und Sprengringdeckelfässer

 
Sickenfässer schieben sich infolge von Transportbelastungen an den Sicken hoch. Das Entstehen von Transportlücken und daraus resultierender Schäden wird begünstigt. Bei Sprengringdeckelfässern mit Verschlüssen, die den Fassmantel überragen, kommt es dabei zum Aufhängen der Verschlüsse. Ungewolltes Öffnen der Fässer oder Beschädigungen sind die Folge.
 
 
zusätzlicher Aufwand zur Vermeidung bauartbedingter Lücken

 
Vermeidung von Lücken durch eine andere Bauart von Fässern

 
Transportschäden infolge bauartbedingter Lückenbildung können nur durch den Einsatz zusätzlicher Materialien und der damit verbundenen, erhöhten Sach- und Personalkosten verhindert werden - oder aber durch die Wahl anderer Fässer mit breiteren Sicken und eingezogenen Verschlüssen. Es ist einsichtig, dass die Wahl des besseren Fasses auf Dauer die kostengünstigere Lösung darstellt.
 
Sorgloses Verpacken ist eine der Hauptursachen für Personenunfälle und Sachschäden. Prinzipielle Fehler werden häufig bereits bei der Konstruktion und Produktion der Güter gemacht. Zu selten werden Belange der Lagerung, des Umschlags und Transports bedacht. Gleiches gilt für die Produktion bzw. Nutzung einer Reihe von Packmitteln und Packhilfsmitteln; sie werden den Anforderungen nicht gerecht.

In den meisten Fällen ist es jedoch der "Verpacker", der spätere Transportschäden vorprogrammiert. Beförderungssicher ist eine Versandpackung nur dann, wenn sie allen gewöhnlichen Manipulationen während Lagerung, Umschlag und Transport zu widerstehen vermag; und zwar auch im Hinblick darauf, dass die Umwelt vor der Ware geschützt bleibt. Nicht jeder Verpackungsmangel bedeutet einen Schaden, aber das Risiko für das Packgut wird deutlich erhöht.
 
 
  für Containerverladung bestimmtes Maschinenteil

 
Weil das Maschinenteil selbst nicht staplergerecht gebaut ist, wurde es für die innerbetrieblichen Transporte lose auf eine Palette gesetzt. Das Einbringen in einen Container ist bereits mit Schwierigkeiten verbunden. Um es angemessen sichern zu können, ist ein erheblicher Material- und Arbeitsaufwand erforderlich. Sollte die Umhüllung als Klima- bzw. Korrosionsschutzhülle dienen, ist eine Beschädigung bei derartigen Sicherungsarbeiten wahrscheinlich - mit allen negativen Folgen für die Ware.
 
Erforderlich wäre ein staplergerechter Unterbau, der einem Kistenboden ähnelt und auf dem die Anlage fest zu verbolzen ist. Die Sicherung wäre dann sehr einfach: Der Unterbau samt Maschinenteil könnte mit vertikalen Spreizpallungen im Container fixiert werden.
 
 
  unterlassene Sicherung in einem Container aufgrund der Ver-
packungsart

 
Vor den Schwierigkeiten der Ladungssicherung bei ungeeigneter Verpackung resigniert das Packpersonal häufig. Die Ladung wird dann lediglich in den Container gestellt und ihrem Schicksal überlassen.
 
 
nicht umschlagfähige Verpackung

 
Bei der Kiste fehlen Unterklotzungen. Um der durch Symbol gegebenen Aufforderung zum Anschlagen im Hebezeugbetrieb nachkommen zu können oder zum Staplertransport, muss ein Gabelstapler seine Gabeln mit Gewalt unter die Kiste zwängen, damit er sie anheben kann.
 
 
nicht lagerfähige Verpackung

 
Bei dieser Verpackung sind die Unterklotzungen vorn zum Teil und hinten bereits ganz weggebrochen. Dadurch ist die Verpackung nicht mehr versandfähig.
 
Dem Thema versandfähige Verpackung wird in der Praxis immer noch nicht die Bedeutung beigemessen, die ihm zukommt. Es betrifft alle Transporte und ist somit kein spezifisches Thema für den Seeverkehr. Für die Beladung von Containern im Überseeversand ist es allerdings von besonderer Bedeutung.

Für einen versandfähigen Zustand der Ladung könnten folgende Grundsätze dienen:
  • Ladungen müssen sich in einem Zustand befinden, der die Beförderungssicherheit in keinem Fall beeinträchtigt.

  • Beförderungssicher sind Ladungen, die bei ordnungsgemäßer Verladung und Handhabung keine Schäden an Personen, Betriebs- und Transportmitteln sowie anderen mitgeführten Gütern anrichten können.
Der Begriff "beförderungssicher" muss allen Fachleuten klar sein. Laien dürfen voraussetzen, dass die Hersteller von Gütern und die mit dem Versand befassten Stellen Fachleute auf ihrem Gebiet sind. Werden die Begriffe Versand und Beförderung benutzt, umfassen diese sowohl Lagerung, Umschlag und Transport von Gütern sowie alle damit zusammenhängenden Vorbereitungsarbeiten und Abschlusshandlungen.

Vorausgesetzt werden muss weiterhin, dass Fachleute die unterschiedlichen Anforderungen an Klein-, Groß-, Display- und Verkaufspackungen kennen und von denen für Kombinations- und Versandpackungen sowie Ladeeinheiten unterscheiden können.

Versandpackungen müssen demnach beförderungsgerecht konstruiert sein, damit sie allen Anforderungen beim Umschlag, der Lagerung und dem Transport gerecht werden können: sei es im Hinblick auf den Schutz der Ware, den Schutz der Umwelt vor der Ware oder aber die Handhabung, das Packen, Stauen, Sichern usw.
 
 
 

 
Leider wird in einigen Bereichen immer noch auf Begriffe wie handelsübliche Verpackung, Überseeverpackung, seemäßige Verpackung u. Ä. zurückgegriffen. Besser sind Begriffe wie transportgerechte Verpackung oder beanspruchungsgerechte Verpackung, immerhin werden diese Begriffe im Transportversicherungsrecht verwendet.

Hersteller und Absender von Gütern müssen sich mindestens über die folgenden Punkte unterrichten und danach Verpackungen konstruieren oder auswählen.
 
 
 

 
Sämtliche Maßnahmen zum Schutz des Gutes vor Schäden müssen auf die bei Lagerung, Umschlag und Transport auftretenden Versandbeanspruchungen abgestellt sein. Güter sind immer sicher zu verpacken, wenn sie gegen gänzlichen oder teilweisen Verlust oder gegen Beschädigung geschützt sein müssen oder wenn die Güter selbst eine Beeinträchtigung der Umwelt hervorrufen können. Würde generell nach diesen Grundsätzen verfahren und würden darüber hinaus die in Betracht kommen ISO- , EN- oder DIN-Normen und sonstigen technischen Regeln beachtet, wären die besten Voraussetzungen für einen schadenfreien Transport gegeben.

Für den Bereich gefährlicher Güter hat der Gesetzgeber durch spezielle Verpackungsvorschriften die genannten Punkte zumeist hinreichend berücksichtigt. Aber was nützen vorschriftsmäßige Versandpackungen für Gefahrgut, wenn sie im Container mit anderen Gütern zusammengepackt werden (müssen), die dafür weniger gut geeignet sind.

Nicht jeder Verpackungsmangel führt zu einem Schaden. Das Risiko wird jedoch deutlich erhöht. Mangelhafte Verpackungen haben zusätzlich ein psychologisches Moment: Schlechte Verpackungen provozieren Gleichgültigkeit und Fehlverhalten beim Umschlagpersonal.
 
 
  ein Beispiel schlechter Verpackung

 
Dieser Crate lässt sich nicht ohne weiteres überstauen, weil Teile des Inhalts über die Oberfläche des Holzverschlags hinausragen.
 
 

  falsch konstruierter Holzverschlag

 
Beim Packen einer CTU mit derartigen Versandstücken entstehen zusätzliche Kosten, weil zum Überstauen mit anderer Ladung so viel Zwischengarnier eingesetzt werden muss, dass die Ladung im Holzverschlag keinen Schaden nimmt.
 

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