3.5   Betriebliche Kennzeichen
Die betrieblichen Kennzeichen gemäß der Norm DIN EN ISO 6346 vom Januar 1996 sollen die Benutzung des Containers durch zusätzliche Informationen und Warnungen erleichtern.
 
Auch bei diesen Kennzeichen sind so genannte obligatorische und fakultative Kennzeichen zu unterscheiden. Obligatorisch sind z. B. die Gesamt- und Leergewichtsangaben, die selbstverständlich mit denen auf der CSC-Zulassungsplakette übereinstimmen müssen.
 
Vorgeschrieben ist in der Norm die Kennzeichnung der Gesamt- und Leergewichte in folgender Form und Reihenfolge:
 
normgerechte betriebliche Kennzeichen
- Gesamt- und Leergewichte

 
nicht normgerechte betriebliche Kennzeichen
- Gesamt- und Leergewichte

 
Bei diesem Container sind die Mindestanforderungen der obligatorischen Kennzeichnung von den Daten her zwar erfüllt, die Reihenfolge ist jedoch anders: Die angelsächsischen Maße stehen jeweils an erster Stelle.
 
Obligatorisch ist auch die Anbringung bestimmter Warnzeichen. Dazu gehören Bildzeichen für Luft-/Bodenverkehrscontainer, Gefahr durch elektrische Freileitungen sowie die Höhenmarkierung für Container, die höher als 2,6 m (8' 6") sind.
 
Alle Luft-/Bodenverkehrscontainer sind mit dem folgenden Bildzeichen zu kennzeichnen:
 
Zur Kennzeichnung dieser Container mit eingeschränkter Stapelbarkeit sind die Zeichen nach Möglichkeit in der oberen linken Ecke der Stirn- und Seitenwände und des Daches anzuordnen. Die Farbe des Zeichens ist schwarz. Falls die Farbe des Containers ein deutliches Erkennen des Zeichens nicht ermöglicht, sollte das Zeichen auf einen anderen, farblich geeigneteren, vorzugsweise weißen Hintergrund aufgetragen werden.

 
Unterscheidbarkeit der Label bei unterschiedlicher Grundfarbe

 
Gemäß Norm sollen die Zeichen folgende Abmessungen haben: Flugzeug 130 mm (5"), Stapelbarkeitszeichen 280 mm (11") hoch und 260 mm (10") hoch. Die Großbuchstaben sollen mindestens 80 mm (3") hoch sein.
 
Alle mit Leitern ausgerüstete Container müssen mit einem Warnzeichen versehen werden, das die Gefahr durch elektrische Freileitungen signalisiert.
 
Die Höhe des Blitzes im Warnzeichen muss mindestens 175 mm (6,875") sein. Die Größe des Warnzeichens darf - zwischen den Außenkanten des schwarzen Randes gemessen - nicht unter 230 mm (9") liegen. Das Zeichen muss in der Nähe der Leiter angebracht sein.
Warnzeichen vor Gefahr durch elektrische Freileitungen

 
(2) = nicht norm- gerechtes Warnzeichen

Die Anbringung des Blitzzeichens (2) im oberen Teil der Leiter (1) ist sinnvoll. Nicht nötig ist die Anbringung des Zeichens (3), das angibt, dass der Container eine Höhe von 2,6 m respektive 8' und 6" hat.
unterschiedliche Schreibweisen von 2,6 m und dem angelsäch-
sischen Maß

 
Die DIN EN ISO 6346 vom Januar 1996 schreibt vor, dass alle Container, die höher als 2,6 m (8' 6") sind, obligatorisch wie folgt gekennzeichnet werden müssen:
  • an beiden Seiten mit einer Höhenmarkierung
     
  • mit von oben und von der Seite sichtbaren Flächen gelb-schwarzer Streifen, die im oberen Bereich jeder Seite und jeder Stirnseite angeordnet sein müssen. Diese müssen an den Eckbeschlägen beginnen und mindestens 300 mm (12") lang sein
Die Höhenmarkierung muss mindestens 155 mm hoch und 115 mm breit sein (6" x 4,5"). Die Schriftzeichen sollten so groß wie möglich gestaltet werden, damit sie klar erkennbar sind. Das Zeichen sollte mindestens an jeder Seite des Containers angebracht werden und zwar in der Nähe des rechten Randes jeder Seite, nicht weiter als 1,2 m (4') von der Oberkante des Containers und nicht weiter als 0,6 m (2') vom rechten Rand entfernt - unter der Identifizierungsnummer.
Höhenmarkierung für Container > 2,6 m Höhe

gelb-schwarze Streifen sind Bestandteil der Höhenmarkierung

 
Zusätzlich können fakultative Kennzeichen, wie die spiegelbildliche Darstellung der Höhenmarkierung, an jeder geeigneten Stelle (z. B. Stirnwand) angebracht sein.
 
gespiegelte Variante des Höhenzeichens

Gespiegelt: 9' 6" HIGH CAUTION

 
fakultative Kennzeichnung der Höhe

 
Die Kennzeichnung von High-Cube-Containern mit fakultativen Kennzeichen anderen Designs war schon immer üblich. Die obere Bildpaarung zeigt einen Container aus der Zeit der DIN EN ISO 6346 vom Januar 1996, die untere Paarung einen Container, der ansonsten nach DIN ISO 6346 vom August 1985 gekennzeichnet ist.
 
In jedem Fall ist es sinnvoll, die besondere Höhe von Containern hervorzuheben - selbst wenn es nicht immer hilft.
 
Höhenmarkierungen müssen auch beachtet werden.

 
Fakultative betriebliche Kennzeichen sind unter anderem die Angaben über die maximale Zuladung, dem Nettoladungsgewicht oder dem so genannten Payload - als Differenz zwischen dem maximalen Gesamtgewicht und dem Leergewicht eines Containers. Die überwiegende Anzahl der Betreiber kennzeichnet die Container so. Die Norm sieht auch hier vor, dass zuerst die Angabe NET in Kilogramm erfolgt und dann die Pound-Angabe folgt. Zumeist wird die Kennzeichnung so angeordnet, dass den Gewichtsangaben die Volumenangaben für den Container folgen.
 
Kennzeichnung von Gewichten und Volumen an 40'-Containern

 
  zum Teil verdeckte bzw. überklebte Gewichts- und Volumen-
angaben

 
     Das maximale Gesamtgewicht kann durchaus von den Normwerten
     abweichen.

M.G.W. = Maximum Gross Weight .... auch mal in chinesischen Zeichen

 

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