3.2 Containerabmessungen und -gewichte | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Längen von Frachtbehältern - wie sie beispielsweise im Binnenverkehr verwendet wurden und teilweise noch werden - und von Großbehältern, wie den üblichen Containern, bauen auf einem Modulsystem auf, dessen Ausgangsgröße ein 40' langer Behälter (das entspricht 12.192 mm) war bzw. noch ist. Die anderen Nenngrößen entstanden durch Teilung, wobei jeweils 3 Zoll abgezogen wurden, damit sie in der Praxis miteinander kombiniert werden können.
Die Bezeichnung der Frachtbehälter A, B, C, D usw. bezieht sich auf eine Höhe von 8 Fuß (8'). Haben die Behälter eine Höhe von 8 Fuß 6 Zoll (8' 6"), verdoppelt man die Buchstabenkennung beispielsweise in Frachtbehälter AA, BB, CC, DD. Containerabmessungen nach DIN/ISO 668 bzw. DIN 15190, Teil 1 Im Augenblick sind folgende Längen im metrischen und/oder angelsächsischen System vorhanden und definiert. Es handelt sich dabei um Frachtbehälter wie Container, aber auch Wechselbrücken wie die so genannten Swap Bodies: Die zurzeit aktuellen Breiten sind: Behälter mit folgenden Höhen sind in Gebrauch:
Der vorgenannte Behälter ist nahezu identisch mit dem von der CEN genormten C-Typ-Wechselbehälter, der 7,45 m lang ist. Bestrebungen, diesen Behälter mit Breiten über 2,55 m und Höhen über 2,90 m einzuführen, dürften allerdings auf Widerstand stoßen.
In den entsprechenden Fachgremien wurde die Einführung von 49' / 14,9 m langen Behältern mit einer Breite von 8' 6" / 2,60 m diskutiert. Dieser Container findet aber in den meisten Ländern Afrikas, Asiens, Australien und Europas keine Akzeptanz. Gleiches gilt für einen halb so langen Behälter von 24' 4 ½" / 7,43 m Länge aufgrund der Breite von 2,60 m.
Beeindruckend ist an diesem Container, dass korrekterweise von der Masse gesprochen wird und damit die Maßbezeichnung Kilogramm für die Masse korrekt angegeben ist.
Hier wird - wie zumeist üblich - von Gewichten gesprochen, aber die Maßbezeichnung für Massen benutzt. Korrekt wären Angaben in Newton. Beispielsweise auch Dekanewton- oder Kilonewton-Angaben [daN, kN].
Die Außenmaße der Container sind in der ISO 668 festgelegt. Die zugestandenen Maßtoleranzen betragen maximal ±10 mm. Die Innenmaße sind als Mindestwerte festgelegt. Die aktuellen Innenmaße der Container sind vom verwendeten Baumaterial und der gewählten Bauweise abhängig. Ein großer Teil der folgenden Ausführungen fällt in gleichem Maße in den Bereich der betrieblichen Kennzeichen unter Abschnitt 3.5. Dort werden weitere Informationen gegeben. Die realen Daten der Container, die bestellt und anschließend beladen werden sollen, entnimmt man für die Vorausplanung am besten den Prospekten der Reedereien oder anderen Containereignern. Bei Realisierung der Beladung sollte ein Blick auf die an den Containern angebrachten Schilder geworfen werden. Palettenkompatible Container sind beispielsweise 2,50 m breit und tragen üblicherweise einen entsprechenden Warnhinweis:
Dieser Warnhinweis gehört auch zur betrieblichen Kennzeichnung. Nähere Informationen sind auch in diesem Abschnitt zu finden.
Die beiden folgenden Tabellen geben die Längen und Bruttogewichte für 20', 30' und 40'-ISO- sowie Binnencontainer von 10' bis 40'-Länge wieder:
Das zulässige Gesamtgewicht von Binnencontainern ist nach ISO-Norm wie folgt festgelegt: Die Mindestmaße der Ladeflächen und Volumina von ISO-Containern sind wie folgt festgelegt: Angaben über Ladeflächen findet man nur äußerst selten. Die Volumenangaben hingegen sind nahezu immer zu finden: Ein grober Richtwert für 20'-Container liegt bei ca. 30 m³ und für 40'-Container bei ca. 67 m³. Bei Tankcontainern wird statt in Kubikmetern vorzugsweise die Literangabe gewählt:
Wie bereits im Abschnitt 3.1.2 CSC & Bau- und Prüfvorschriften beschrieben, ist im "Internationalen Übereinkommen über sichere Container" festgelegt, dass das höchste Bruttogewicht auf der CSC-Plakette vermerkt sein muss. Andere Bestimmungen wiederum verlangen, dass das maximal zulässige Gesamtgewicht und das Eigengewicht zu vermerken ist. Das ist die gesetzlich vorgeschriebene Mindestinformation, die der Nutzer des Containers haben muss.
Die maximale Zuladung (auch Nutzlast oder Payload genannt) kann als Differenzwert aus dem maximalen Gesamtgewicht und dem Eigengewicht errechnet werden, doch auf den meisten Containern sind diese Angaben bereits vermerkt. Interessant sind in diesem Zusammenhang die unterschiedlich gewählten Begriffe bei den jeweiligen Containereignern. Es wäre insgesamt wünschenswert, wenn dahingehend eine Standardisierung erfolgen würde.
Bei Plattformcontainern finden sich die Daten an den Stirnwänden oder Rahmenteilen.
Volumenangaben sind nahezu immer zusammen mit den Masseangaben zu finden. Üblicherweise sind alle vorgenannten Werte bei Boxcontainern groß und deutlich auf dem rechten Türflügel vermerkt.
Wenn derart wichtige Daten an einem Container vermerkt sind, sollten sie nicht überklebt werden:
Manchmal werden Daten über Abmessungen, Massen, Volumen usw. auch auf den CSC-Plaketten selbst vermerkt oder auf separaten Schildern ausgewiesen:
Ein englischer Fuß (foot) ist in 12 Zoll unterteilt und entspricht 30,48 cm. Ein englischer Zoll (inch) entspricht 25,4 mm. Zwar werden inches in je 12 lines ("') aufgeteilt, es ist jedoch zumeist üblich, die Bruchteile von Zoll anzugeben, wie ½", ¼", 1/8" oder 1/16". Ein englisches Pfund (lb, sprich: pound) entspricht 453,6 g. Ein Kubikfuß (cubic foot, cu.ft.) entspricht 28,35 Litern. Nach Faustregel können metrische und angelsächsische Maße überschlägig wie folgt umgerechnet werden:
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