3.1.1.3 Containerbauart und -typen, Teil 3 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Unter dem Code P führt die DIN EN ISO 6346 vom Januar 1996 Plattformcontainer auf und fasst in dieser Ausgabe der Norm sowohl die reinen Plattformen als auch die Flats zusammen. Reine Plattformen werden unter dem Gruppenschlüssel PL oder dem Bauartschlüssel P0 geführt.
P1-Plattformen besitzen zwei vollständige, feststehende Stirnwände, unabhängig davon, wie hoch diese sind.
P2-Plattformen besitzen fest stehende Pfosten, entweder frei stehend oder mit herausnehmbaren oberen Querträgern. Die hier abgebildeten Container sind speziell zur Aufnahme von Stapelbehältern konstruiert. In den Boxen werden Ladungssicherungsmaterialien zur Sicherung der Container an Bord befördert. Sie eignen sich natürlich auch hervorragend zum Transport von anderen schweren Kleinteilen. Gruppenschlüssel PC fasst die Bauartschlüssel P3 und P4 zusammen. P3-Plattformen besitzen vollständig klappbare Stirnwände.
P4-Plattformen haben klappbare Pfosten, entweder frei stehend oder mit herausnehmbaren oberen Querträgern.
Coiltainer sind wie Flats oder Flat-Racks gebaut, das heißt, sie bestehen aus einem Containerboden und flächigen oder rahmenartigen Stirnwänden. Der Boden der Container verfügt über Lademulden zur Aufnahme von Coils/Stahlblechrollen. Es fallen geringere Ladungssicherungskosten an, da nicht so aufwendig gelascht und geblockt werden muss, wie auf/in normalen Containern. In einer Gesamttransportkostenrechnung, die den Rücktransport leerer Coiltainer einbezieht, kann die normale Beförderung ohne Spezialcontainer kostengünstiger sein. Coiltainer könnte man den nach dem Frachtgut benannten Containern zuordnen, die Normung sieht das aber nicht vor.
Tankcontainer sind zur Beförderung von Flüssigkeiten und Gasen vorgesehen. Die Eigenschaften der zu befördernden Stoffe bestimmen den Werkstoff für Tank bzw. Kessel. Auch der erforderliche Druck, unter dem die Ladung transportiert werden muss, beeinflusst deren Bauweise. Als Basis von Tankcontainern dient fast immer ein Stahlrahmen, in den Tanks bzw. Kessel unterschiedlicher Formgebung eingepasst werden. Je nach Füllart oder Entleermethode werden unterschiedliche Armaturen und Hilfsmittel integriert. Temperierbare Tankcontainer erfordern spezielle Heiz- oder Kühlvorrichtungen. Die Befüllung kann über Dome oder Rohre erfolgen. Das Entleeren kann über Bodenausläufe nach unten, Steigrohre und Druckerzeuger nach oben oder anderweitig erfolgen. Die zu befördernden Produkte können aus allen Bereichen der flüssigen, verflüssigten oder gasförmigen Stoffe kommen - von harmlos bis sehr gefährlich. Tankcontainer für nicht gefährliche Flüssigkeiten werden unter dem Gruppenschlüssel TN zusammengefasst. Die Bauartschlüssel T0, T1 und T2 unterscheiden einen Minimaldruck von 45 kPa, 150 kPa und 265 kPa.
Für flüssige Lebensmittel vorgesehene Tankcontainer müssen einen deutlichen Hinweis für diesen Verwendungszweck tragen; er lautet: Half-Height-Tankcontainer bzw. Half-Height-Liquitainer dienen der Beförderung von Flüssigkeiten mit hoher Dichte, die in normalen Tankcontainern aufgrund des geringen Füllgrades und der Schwallwirkung nicht befördert werden können.
Tankcontainer für gefährliche Flüssigkeiten werden unter dem Gruppenschlüssel TD zusammengefasst. Die Bauartschlüssel T3, T4, T5 und T6 unterscheiden Minimaldrücke von 150 kPa, 265 kPa., 400 kPa und 600 kPa.
Derartige Container unterliegen unter anderem den gefahrgutrechtlichen Bestimmungen und müssen gegebenenfalls auch nach Bestimmungen des Department of Transportation (DOT) oder der Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM) geprüft sein.
Tankcontainer für Gase erhalten den Gruppenschlüssel TG und die Bauartschlüssel T7, T8 und T9. Hier werden Minimaldrücke von 910 kPa und 2.200 kPa unterschieden. Für T9 ist der Druck noch nicht festgelegt. Aus Sicherheitsgründen müssen Tankcontainer mindestens zu 80 % gefüllt sein. So sollen gefährliche Schwallbewegungen während des Transports vermieden werden. Als grobe Regel kann gelten, dass sie nicht zu mehr als 95 % gefüllt sind, damit eine Wärmeausdehnung des Inhalts ermöglicht wird. In den CTU-Richtlinien steht im Anwendungsbereich Folgendes:
Tankcontainerersatz wird durch das Einbringen von "Großschläuchen" in Standardcontainer geschaffen; sie werden dadurch provisorisch zu Tankcontainern "umgerüstet". Ein großes Problem ist dabei die Schwallwirkung der Flüssigkeiten. Beschädigungen der Containerwände können die Folge sein. Häufig vorkommende Begriffe und Anmerkungen dazu: Unter geschlossene Container fallen alle nicht belüftbaren Stückgut-, Schüttgut- und Tankcontainer. Diese Container lassen keinen oder nur einen sehr geringen Luftaustausch zu. Demzufolge sind sie gasdicht oder doch immerhin nahezu gasdicht. Zum Transport von Waren, die einen entsprechenden Gasaustausch benötigen, sind sie nicht geeignet. Der Begriff öffnungsorientierte Bauweise findet sich in der Containerliteratur im Zusammenhang mit dem Wunsch nach schneller Be- und Entladung. Genannt sind dabei häufig Schüttgutcontainer mit speziellen Öffnungen. Zu den Half-Height-Containern sei angemerkt, dass sie niedriger sind als die Normcontainer. Laut Größenschlüssel werden solche von 1.295 mm (4' 3") und solche mit einer Höhe von gleich oder kleiner 1.219 mm (4') unterschieden. Die Behälter sind speziell für Güter mit kleinen Staufaktoren geeignet und speziell für Ladung mit hoher Dichte gedacht, wie schwere Fässer, Bleche u. Ä. Zu den Spezialcontainern muss Folgendes gesagt werden: Sie erfüllen vom technischen Aspekt die Bedürfnisse vieler Verlader und sind aus ladungssicherungstechnischer Sicht wünschenswert. Ihre spezielle Ausstattung erleichtert das Packen und die Sicherung der Ladung. Sicherungsaufwand und Versandrisiken werden reduziert. Die Anpassung an ein Transportgut oder eine Transportgutgruppe erschwert jedoch die gleichmäßige Nutzung in allen Fahrtgebieten. Da Leertransporte häufiger anfallen als bei Standardcontainern, sind die Frachtraten höher. Aus Sicht der Ladungssicherheit allerdings sind produktgerecht entwickelte Spezialcontainer den gewöhnlichen Containern vorzuziehen. Container für die Australien- und Neuseelandfahrt machen eine Behandlung aller Holzteile einschließlich der Verpackungs- und Sicherungshölzer erforderlich. Das muss über entsprechende Holzbehandlungsbescheinigungen nachgewiesen werden. Die Holzteile der meisten Container sind gegen Schädlingsbefall imprägniert. Die australischen und neuseeländischen Quarantänebestimmungen verlangen den Nachweis durch eine Plakette:
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