2.3.9   Biotische Beanspruchungen
Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden sich in dem Teil des Containerhandbuches über "Die Ware im Container" von Frau Doz. Dr. Phil. habil. Renate Scharnow. An dieser Stelle sollen lediglich einige Anmerkungen gemacht werden.
 
Sowohl biotische als auch chemische und klimatische Beanspruchungen stehen in enger Wechselwirkung untereinander. Als allgemein bekannt darf daher vorausgesetzt werden, dass biotische und chemische Reaktionen unter bestimmten Temperatur- und Feuchteeinflüssen besonders gut ablaufen.
 
Biotische Beanspruchungen liegen vor, wenn Waren, die Verpackung oder Teile davon durch Lebewesen im weitesten Sinne geschädigt werden. Tierfraß kann jedoch erhebliche Schäden verursachen, und selbstverständlich kann es in hohem Maße zu Schäden durch Körperausscheidungen der Tiere kommen.
 
Bei geschlossenen Containern ist die Gefahr relativ gering, wenn sich keine Tiere vor der Beladung eingenistet haben und sich während der Beladung keine "einschleichen" können. Da viele Nager nachtaktive Tiere sind, sollten insbesondere des Nachts bei Arbeitspausen oder nach Schichtende die zu beladenden CTUs geschlossen werden. Eine vorherige Kontrolle der Beförderungseinheiten auf Dichtigkeit ist generelle Pflicht. Bei solchen geschlossenen Containern, die zwar als unbelüftet gelten, aber über Öffnungen geringen Querschnitts verfügen, ist ein Eindringen von z. B. Insekten dennoch möglich.
 
Schädigungen werden sich kaum verhindern lassen, wenn Ware und/oder Verpackungen bereits vor dem Einladen befallen sind und dies unbemerkt bleibt. Bei allen "offenen" Beförderungseinheiten wird sich ein Befall nur durch entsprechend dichte Verpackungen oder entsprechende Konservierung verhindern lassen.
 
Tierfraß durch Käfer an einer Papierrolle

 
Andere häufig zu beobachtende Erscheinungen sind der Befall der eingebrachten Waren oder deren Verpackungen durch Pilze - insbesondere Schimmelpilze -, Bakterien oder anderen Mikroorganismen. Wärme und hohe relative Luftfeuchtigkeit begünstigen die Entwicklung von Schimmel und die Vermehrung von z. B. Bakterien. Geringe Luftbewegungen begünstigen das Wachstum zusätzlich.
 
Zur Lagerung von Ladungssicherungshölzern wird empfohlen, diese zu "lätteln" und gedeckt zu lagern. So kann Luft durch die Holzschichten streichen und die Bildung von Schimmel wird verhütet.
 
Die CTU-Richtlinien sagen zwar nichts über biotische Beanspruchungen, weisen jedoch darauf hin, dass bestimmte Länder das Einschleppen von Schädlingen dadurch verhindern möchten, dass sie bestimmte Anforderungen an zu verwendende Verpackungs- und Sicherungshölzer stellen.
 
Es heißt unter Punkt 3.3.2 der CTU-Richtlinien:
    Wenn eine CTU in ein Land versandt werden soll, in dem Quarantänebestimmungen für die Behandlung von Holz bestehen, muss darauf geachtet werden, dass alles Holz in der CTU sowie die Verpackung und die Ladung diesen Bestimmungen entsprechen. Es hat sich bewährt, eine Kopie der Holzbehandlungsbescheinigung an einem auffälligen Platz an der Innenseite der CTU sowie gegebenenfalls in einer wetterfesten Hülle an ihrer Außenseite zu befestigen.
Gemeint ist hier vor allem die in der Australien- und Neuseelandfahrt (und neuerdings auch für China) geforderte und übliche Behandlung gegen Sirex-Wespen. Wird kein Holz in Form von Ladung und Verpackung in Container eingebracht, kann es dennoch sein, dass Hölzer zur Ladungssicherung oder als Garnier benötigt werden. In derart gelagerten Fällen lohnt es sich, die benötigten Hölzer vorher entsprechend behandeln zu lassen. Um sie von unbehandelten Hölzern zu unterscheiden, färbt man die behandelten Hölzer zweckmäßigerweise ein:
 
gegen Sirex-Wespe behandelte Hölzer
- zur Unterscheidung eingefärbt

 
 

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