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Teilansicht eines Containerterminals, hier: Bremerhaven |
Die in den CTU-Richtlinien gegebene Begriffserklärung für Umschlag lautet:
Umschlag bezeichnet insbesondere den Vorgang des Ladens und/oder des Entladens (Löschens) eines Schiffes, eines Eisenbahnwaggons, eines Fahrzeugs oder eines sonstigen Beförderungsmittels (CTUs).
Das Wort Schiff ist allgemein bekannt. Die Definition gemäß CTU-Richtlinien lautet:
Schiff bezeichnet ein Wasserfahrzeug, das seegehend oder nicht seegehend sein kann, und schließt diejenigen Wasserfahrzeuge ein, die auf Binnenwasserstraßen eingesetzt werden.
Beim Umschlag werden zwei Beanspruchungsarten unterschieden, nämlich die:
- Beanspruchungen, die auf eine leere oder bepackte Beförderungseinheit durch Benutzung entsprechender Geräte beim Umschlag der gesamten CTU wirken und die
- Beanspruchungen beim Packen und Auspacken der Container durch manuelle Arbeitsmethoden und/oder die Benutzung technischer Hilfsmittel und Geräte.
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Umschlag von Fässern in einen Container mittels Gabelstapler und Fassgreifer |
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Die CTU-Richtlinien geben für einen Gabelstapler die folgende Begriffserklärung:
Gabelstapler bezeichnet ein Lastfahrzeug, das mit Vorrichtungen wie Hebearmen, Hebegabeln, Klammern, Haken oder Ähnlichem ausgestattet ist, um eine beliebige Art von Ladung bewegen zu können, einschließlich Ladung, die zusammengefasst, umverpackt oder in CTUs gepackt ist.
Neben diesen generellen Unterschieden des Umschlags, nämlich das Handhaben der Ware beim Be- und Entladen einer CTU bzw. das Handhaben der CTU selbst, kann außerdem in:
- vermeidbare Beanspruchungen und
- unvermeidbare Beanspruchungen
unterschieden werden.
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vermeidbare Umschlagbeanspruchung beim Entladen eines Containers |
Das Ein- und Ausladen der Container oder anderer Beförderungseinheiten unterscheidet sich nicht von den seither praktizierten Methoden der konventionellen Verladung: Es sind die gleichen Risiken zu berücksichtigen und zu beobachten. Bei rein manueller Handhabung der Packstücke ist die Belastung durch Stoß und Fall normalerweise größer als beim mechanisierten Umschlag mit erprobten technischen Hilfsmitteln. Beim Einsatz von Gabelstaplern und ähnlichen Flurförderzeugen sind Belastungen bei richtig verpackter und richtig palettierter Ware gering. Bei falsch verpackter und falsch palettierter Ware ist das Risiko deutlich größer. Wird jedoch ungeschultes Personal eingesetzt, ist das Risiko bei Verwendung technischer Hilfsmittel besonders groß.
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vermeidbare Umschlagbean- spruchung beim Handhaben eines Containers mittels Gabelstapler |
Hier wurde mit einem Gabelstapler versucht, Flat in Position zu bringen. Bei dem Bemühen, mit den Zinken eines Gabelstaplers unter das Flat zu fassen, und es zu verschieben, ist die Gabel abgerutscht, und hat den Längsträger verbogen und das Flat durchstoßen.
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vermeidbare Umschlagbeanspruchungen |
Erfolgt das Handhaben der Container mit den extra dafür entwickelten Geräten, sind die auf die verschiedenen "Cargo Transport Units" wirkenden Stoßbeanspruchungen verhältnismäßig einheitlich. Gleichgültig, ob der Umschlag von oder auf Straßen-, Schienen- oder Wasserfahrzeugen erfolgt.
Auch die CTU-Packrichtlinien geben einige Hinweise zum Umschlag:
1.8 Beim Bewegen von Containern an Umschlaganlagen durch anlageneigene Zugmaschinen können unterschiedliche Kräfte auftreten, da die an Umschlaganlagen eingesetzten Sattelanhänger keine Federung haben. Außerdem können die Rampen sehr steil sein, was dazu führen kann, dass schlecht gestaute Ladung innerhalb von CTUs vorwärts oder rückwärts verschoben werden kann.
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Umschlagaktivitäten auf einem Seehafenterminal |
Mit Terminalzugmaschinen (Tugmaster) und Terminalchassis werden Container üblicherweise nur in der Ebene bewegt. Die Terminals arbeiten dabei mit unterschiedlichen Verfahren. In Bezug auf die Rampen beziehen sich Richtlinien auf Ro/Ro-Zugmaschinen in Verbindung mit Rolltrailern. Beide Arten von Zugmaschinen benötigen eine hydraulisch anhebbare Sattelkupplung, damit die Rampen befahren werden können. Die normalen Chassis oder Sattelanhänger, die von den Maschinen bewegt werden, sind gefedert.
Die geschilderten Auswirkungen auf schlecht gepackte Ladung sind bereits mehrfach angesprochen worden.
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Schiffsumschlag mit Containerbrücken und Vollautomatik-Spreadern |
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Umschlag im kombinierten Ladungsverkehr mittel Greifarmen eines Reachstackers und einer Umschlagbrücke
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Über den Gebrauch von Hebezeugen und Flurförderzeugen geben die CTU-Richtlinien gleichfalls einige Hinweise:
1.9 Auch beim Umsetzen von CTUs innerhalb einer Umschlaganlage können erhebliche Kräfte auf CTUs und ihre Ladungen einwirken. Besonders in Seehäfen werden Container durch landseitige so genannte "Containerbrücken" umgesetzt, die beim Anheben und Absetzen der Container erhebliche Beschleunigungskräfte auf sie ausüben, wodurch Druck auf die Versandstücke in den Containern erzeugt wird. Mobilkräne und Portalhubwagen nehmen Container auf, heben sie in die Höhe, setzen sie ab und bewegen sie durch das Gelände des Containerumschlagplatzes.
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deformierter Containerboden als Ergebnis des Zusammenspiels von Beschleunigung und falscher Packweise |
Beim Umschlag ist selbst bei fachmännischer Bedienung der Geräte im Allgemeinen mit Beanspruchungen von ungefähr 1 g zu rechnen. Qualifizierte Bedienung setzt voraus, dass die Güter schonend aufgenommen und abgesetzt werden. Ruckartiges Anheben und Absetzen kann sehr viel höhere g-Werte bewirken.
Normale Absetzstöße lassen sich nicht immer vermeiden, mit zusätzlichen Stauchdrücken ist deshalb immer zu rechnen. Das gilt für das Absetzen der Behälter ebenso wie für das Absetzen der Spreader auf den Containern. Werden Spreader auf den Containern. Werden Spreader ohne Flipper benutzt - mit denen die Spreader auf dem Container zentriert werden - ist bei nachlässiger Arbeitsweise mit einer Beschädigung der Containerdächer zu rechnen. Auch bei der Verwendung von Handspreadern oder so genannten Überhöhengeschirren besteht die Möglichkeit von Beschädigungen.
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Umschlag mit Handspreader |
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rechts und links: Überhöhengeschirr mit Handverriegelung (hier nur auf Containern abgelegt) |
Insbesondere beim Nachlauf der Güter in infrastrukturschwachen Ländern ist damit zu rechnen, dass durch Umschlag- und Entladearbeiten höhere Beanspruchungen entstehen. Um keine Schäden beim Entladen der Beförderungseinheiten zu provozieren, ist die Beladung immer so anzulegen, dass der Container auf möglichst einfache Art gestrippt werden können.
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Umschlag mit landseitigen Containerbrücken |
Es muss auch damit gerechnet werden, dass Container nicht immer so komfortabel wie hier umgeschlagen werden, sondern dass beim Nachlauf die Container möglicherweise von einem älteren Schiff auf Reede unter einfachsten Verhältnissen gelöscht werden. "Anecken" und "Anstoßen" gegen Hindernisse sind dann keine Seltenheit. Die Packweise und Sicherung sollte auf solche Vorkommnisse abgestellt sein.
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einzelne Container auf einem Stückgutschiff älterer Bauart - auf Reede |
Umschlagbelastungen beim Be- und Entladen von Containern treten zumeist durch Unachtsamkeit auf. Häufig zu beobachten ist, dass:
- auf nicht belastungsfähige Ladungsteile getreten wird;
- beim manuellen Arbeiten Packstücke fallen gelassen werden;
- beim Arbeiten mit Gabelstaplern sich schlecht gepackte Paletten auflösen und einzelne Versandstücke herabfallen;
- mit den Gabeln Versandstücke durchstoßen werden;
- mit dem Stapler Packstücke gestaucht oder gequetscht werden;
- der Einsatz von Werkzeug und Ladungssicherungsmaterial Schäden verursacht usw.
Der beste Schutz vor diesen und den vorhergenannten Risiken ist eine gute Ausbildung sowie die ständige Motivierung der Mitarbeiter.
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Die Schachtel ist bereits auf 2/3 des ursprünglichen Maßes gestaucht. |
Auch hier wieder menschliches Versagen aufgrund von Minderqualifizierung und mangelnder Kontrolle.
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Stauzeichen: Nicht betreten! |
Ein derartiges Stauzeichen könnte an der Ladung
angebracht werden.
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