2.1 Schadenprävention durch Schulung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
In den CTU-Packrichtlinien wird unter dem Kapitel "Anwendungsbereich" ein wichtiger Hinweis gegeben. Es heißt dort:
Nach Abschnitt 7.2 der CTU-Packrichtlinien gehört das zu den betrieblichen Aufgaben. Dort steht:
Von den Beschäftigten wird unter Abschnitt 7.3 Folgendes verlangt:
Der Abschnitt 7.4 befasst sich mit der Ausbildung. In den jeweiligen Unterabschnitten ist Folgendes festgelegt:
Alle in Betracht kommenden Personen müssen entsprechend ihren Aufgaben eine Ausbildung über die sichere Beförderung und das sichere Packen von Ladung erhalten. Diese Ausbildung muss so gestaltet sein, dass die Ausgebildeten in die Lage versetzt werden, zu erkennen, welche Folgen es haben kann, wenn Ladung in CTUs schlecht gepackt und gesichert wird: Außerdem müssen sie über Folgendes Bescheid wissen: die einschlägigen Rechtsvorschriften; die Größe der Kräfte, die bei der Beförderung mit Straßenfahrzeugen, mit der Eisenbahn und mit dem Seeschiff auf Ladung einwirken können; die Grundlagen des Packens und Sicherung von Ladung in CTUs.
Alle in Betracht kommenden Personen müssen eine vertiefte Ausbildung hinsichtlich der speziellen Vorschriften für die Beförderung und das Packen von Ladung in CTUs erhalten, die für die von diesen Personen ausgeübten Funktionen von Bedeutung sind.
Es muss entweder eine Überprüfung des Ausbildungsstandes aller Personen stattfinden, die für Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Packen von Ladung in CTUs eingesetzt werden sollen, oder es ist diesen Personen eine angemessene Ausbildung zu gewähren. Als Ergänzung hierzu ist eine regelmäßige Weiterbildung in solchem Umfang und in solcher Art und Weise anzubieten, wie es die zuständige Behörde für angemessen hält.
Es ist zu überprüfen, ob alle Personen, die für Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Packen von Ladung in CTUs eingesetzt werden sollen, ausreichend ausgebildet sind; ist dies nicht der Fall, so ist eine angemessene Ausbildung dieser Personen als dringend erforderlich anzusehen und zu gewähren. Die funktionsspezifische Ausbildung muss den Aufgaben entsprechen, deren Erledigung von einer Einzelperson beim Packen und Sichern von Ladung in CTUs zu verlangen ist. Die Ausbildungsinhalte, die als angemessen anzusehen sind, sind in Anlage 6 wiedergegeben. Anlage 6 Rahmenlehrplan für eine Ausbildung im Packen und Sichern von Ladungen in Beförderungseinheiten (CTUs)
Viele erinnern sich möglicherweise noch den Fall des französischen Containerschiffs "Sherbro" im Englischen Kanal, bei dem eine Reihe von Containern über Bord gingen. Hunderttausende von Plastiktüten mit dem Pestizid Apron plus gelangten dabei ins Meer und wurden später an französische, niederländische und deutsche Küsten geschwemmt.
Um ausreichende Routine zu bekommen, sind umfangreiche und regelmäßig zu wiederholende Trainingsmaßnahmen erforderlich. Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft nennt auf Anfrage Schulungsveranstalter, die interne und externe Ausbildungsmaßnahmen durchführen oder unterstützen. |
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