2.1   Schadenprävention durch Schulung
In den CTU-Packrichtlinien wird unter dem Kapitel "Anwendungsbereich" ein wichtiger Hinweis gegeben. Es heißt dort:
    Diese Richtlinien, die nicht allumfassend sein können, sind unentbehrlich für die für das Packen und Sichern von Ladung Verantwortlichen sowie für die Personen, deren Aufgabe es ist, diejenigen auszubilden, die CTUs zu packen haben. Übung ist wichtig, um den Sicherheitsstandard beizubehalten.

Nach Abschnitt 7.2 der CTU-Packrichtlinien gehört das zu den betrieblichen Aufgaben. Dort steht:
    Die Betriebe haben sicherzustellen, dass die bei ihnen mit dem Packen von Ladung in CTUs oder mit der Überwachung des Packens beschäftigten Personen entsprechend ihren Zuständigkeiten innerhalb des Betriebes ausreichend ausgebildet und angemessen befähigt sind.

Von den Beschäftigten wird unter Abschnitt 7.3 Folgendes verlangt:
    Alle Personen, die mit der Beförderung oder dem Packen von Ladung in CTUs beschäftigt sind, müssen entsprechend ihren Zuständigkeiten im sicheren Packen von Ladung in CTUs ausgebildet werden.

Der Abschnitt 7.4 befasst sich mit der Ausbildung. In den jeweiligen Unterabschnitten ist Folgendes festgelegt:
    7.4.1 Ausbildung in und Aneignung von grundlegenden Kenntnissen.
    Alle in Betracht kommenden Personen müssen entsprechend ihren Aufgaben eine Ausbildung über die sichere Beförderung und das sichere Packen von Ladung erhalten. Diese Ausbildung muss so gestaltet sein, dass die Ausgebildeten in die Lage versetzt werden, zu erkennen, welche Folgen es haben kann, wenn Ladung in CTUs schlecht gepackt und gesichert wird: Außerdem müssen sie über Folgendes Bescheid wissen: die einschlägigen Rechtsvorschriften; die Größe der Kräfte, die bei der Beförderung mit Straßenfahrzeugen, mit der Eisenbahn und mit dem Seeschiff auf Ladung einwirken können; die Grundlagen des Packens und Sicherung von Ladung in CTUs.
    7.4.2 Funktionsspezifische Ausbildung.
    Alle in Betracht kommenden Personen müssen eine vertiefte Ausbildung hinsichtlich der speziellen Vorschriften für die Beförderung und das Packen von Ladung in CTUs erhalten, die für die von diesen Personen ausgeübten Funktionen von Bedeutung sind.
    7.4.3 Überprüfung des Ausbildungsstandes.
    Es muss entweder eine Überprüfung des Ausbildungsstandes aller Personen stattfinden, die für Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Packen von Ladung in CTUs eingesetzt werden sollen, oder es ist diesen Personen eine angemessene Ausbildung zu gewähren. Als Ergänzung hierzu ist eine regelmäßige Weiterbildung in solchem Umfang und in solcher Art und Weise anzubieten, wie es die zuständige Behörde für angemessen hält.
    7.5 Empfohlener Rahmenlehrplan - Überblick.
    Es ist zu überprüfen, ob alle Personen, die für Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Packen von Ladung in CTUs eingesetzt werden sollen, ausreichend ausgebildet sind; ist dies nicht der Fall, so ist eine angemessene Ausbildung dieser Personen als dringend erforderlich anzusehen und zu gewähren. Die funktionsspezifische Ausbildung muss den Aufgaben entsprechen, deren Erledigung von einer Einzelperson beim Packen und Sichern von Ladung in CTUs zu verlangen ist. Die Ausbildungsinhalte, die als angemessen anzusehen sind, sind in Anlage 6 wiedergegeben.
 

 
Anlage 6
 
Rahmenlehrplan für eine Ausbildung im Packen und Sichern von Ladungen in Beförderungseinheiten (CTUs)

 
1 Folgen des schlechten Packens und Sicherns von Ladung
  1.1 Verletzungen von Personen und Umweltschäden
  1.2 Beschädigung von Schiff und Beförderungseinheit
  1.3 Ladungsschäden
  1.4 Wirtschaftliche Folgen

 
Viele erinnern sich möglicherweise noch den Fall des französischen Containerschiffs "Sherbro" im Englischen Kanal, bei dem eine Reihe von Containern über Bord gingen. Hunderttausende von Plastiktüten mit dem Pestizid Apron plus gelangten dabei ins Meer und wurden später an französische, niederländische und deutsche Küsten geschwemmt.
 
 
 
  Verletzungen von Personen und Umweltschäden können die Folgen sein.

 
  Beschädigung von Schiff und Beförderungseinheit

 
 
  Ladungsschäden

 
 
  wirtschaftliche Folgen

 
2 Haftungsfragen
  2.1 Beteiligte an der Ladungsbeförderung
  2.2 Gesetzliche Verantwortung
  2.3 Verantwortung nach Treu und Glauben
  2.4 Qualitätssicherung
 
3 Kräfte, die während der Beförderung auf die Ladung einwirken
  3.1 Beförderung mit Straßenfahrzeugen
  3.2 Beförderung mit Schienenfahrzeugen
  3.3 Beförderung mit Seeschiffen
 
4 Grundsätze für das Packen und Sichern von Ladung
  4.1 Verhinderung des Verrutschens
  4.2 Verhinderung des Umkippens
  4.3 Bedeutung des Reibungswiderstands
  4.4 Grundsätze der Ladungssicherung
  4.5 Bemessung der Sicherungsvorrichtungen im kombinierten Verkehr
 
5 Die verschiedenen Arten von Beförderungseinheiten
  5.1 Container
  5.2 Plattformen
  5.3 Wechselbehälter
  5.4 Straßenfahrzeuge
  5.5 Eisenbahnwaggons
 
6 Bewusste Ladungsfürsorge und Ladungsplanung
  6.1 Wahl des Beförderungsmittels
  6.2 Wahl der Art der Beförderungseinheit
  6.3 Überprüfung der Beförderungseinheit vor dem Stauen
  6.4 Ladungsverteilung in Beförderungseinheiten
  6.5 Anforderungen seitens des Ladungsempfängers für das Packen
  6.6 Risiken der Schwitzwasserbildung in Beförderungseinheiten
  6.7 Symbole für die Behandlung von Ladung
 
7 Verschiedene Verfahren für das Packen und Sichern von Ladung
  7.1 Laschen
  7.2 Festsetzen und Verpallen
  7.3 Erhöhung des Reibungswiderstandes
 
8 Mittel für die Sicherung und den Schutz der Ladung
  8.1 Feste Vorrichtungen an Beförderungseinheiten
  8.2 Wiederverwendbare Ladungssicherungsmittel
  8.3 Einweg-Ladungssicherungsmittel
  8.4 Überprüfung und Aussondern von Ladungssicherungsmitteln
 
9 Packen und Sichern von homogener Ladung
  9.1 Ladungen in Kisten
  9.2 Ladungen auf Paletten
  9.3 Ballen und Bündel
  9.4 Säcke auf Paletten
  9.5 Flexible IBCs
  9.6 Platten und Paneele
  9.7 Fässer
  9.8 Röhren
  9.9 Ladungen in Kartons
 
10 Packen und Sichern von inhomogener Ladung
  10.1 Zusammenladen verschiedener Arten von verpackten Gütern
  10.2 Zusammenladen von schweren und leichten Gütern
  10.3 Zusammenladen von starren und flexiblen Gütern
  10.4 Zusammenaden von langen und kurzen Gütern
  10.5 Zusammenladen von hohen und flachen Gütern
  10.6 Zusammenladen von flüssigen und trockenen Gütern
 
11 Packen und Sichern von Papierprodukten
  11.1 Allgemeine Richtlinien für das Packen und Sichern von Papierprodukten
  11.2 Aufrechtstehende Rollen
  11.3 Liegende Rollen
  11.4 Blattpapier auf Paletten
 
12 Packen und Sichern von Ladung, die besondere Techniken erfordert
  12.1 Stahlblechrollen (Coils)
  12.2 Kabeltrommeln
  12.3 Drahtrollen
  12.4 Stahlplatten
  12.5 Stahlbleche
  12.6 Großröhren
  12.7 Steinblöcke
  12.8 Maschinen
 
13 Stauen und Sichern von gefährlichen Gütern
  13.1 Vorschriften für die Beförderung von gefährlichen Gütern
  13.2 Begriffsbestimmungen
  13.3 Packregeln
  13.4 Pack-, Trenn- und Sicherungsvorschriften
  13.5 Kennzeichnung und Plakatierung
  13.6 Informationsaustausch bei der Beförderung von gefährlichen Gütern
  13.7 Haftungsfragen

 
Um ausreichende Routine zu bekommen, sind umfangreiche und regelmäßig zu wiederholende Trainingsmaßnahmen erforderlich. Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft nennt auf Anfrage Schulungsveranstalter, die interne und externe Ausbildungsmaßnahmen durchführen oder unterstützen.
 
 

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