15.4.1 Anforderungen an die Verpackung | |||||
Die Verpackungen leicht verderblicher Lebensmittel müssen eine Schutzfunktion gegenüber äußeren Einflüssen, wie Luftsauerstoff, Wasserdampf, Licht, Mikrobenbefall, Fremdgeruch, Staub und Verschmutzung, ausüben. Die Packstoffe dürfen mit der Ware nicht reagieren (Lebensmittel). Die Verpackungen müssen eine gute Stapelbarkeit, Druck-, Stoß- und Bruchfestigkeit sowie eine Schutzwirkung gegenüber Feuchtigkeit aufweisen, d. h., die Schachteln müssen aus nassfester Pappe bestehen, da sie sonst infolge der Feuchtigkeit besonders in den unteren Lagen ausbeulen (s. Abb. 101).
Der Verpackung wird auch in immer stärkerem Maße eine Werbefunktion zugewiesen, indem die verpackte Kühlware eine verkaufsfördernde Aufmachung erhält und direkt in dieser zum Transport angedient wird. Als Sichtpackung kann sie dem Käufer eine gewisse Beurteilung des Inhalts gestatten. Den Käufer stören z. B. schon sichtbare Kondenswassertropfen an der Innenseite der Verpackung. Der Trend geht dahin, dass die Waren in der Portionierung zum Transport kommen, wie sie der Einzelhändler dem Kunden in seinem Ladenregal in Form von Foodtrays (Kleinpackungen) anbietet. Die Verpackungen müssen darüber hinaus umweltfreundlich beschaffen und die Rücknahmepflicht zumindest zum Recycling gewährleistet sein; denn die leicht verderblichen Waren vertragen aus hygienischen Gründen in der Regel nur Einwegverpackungen. |
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