13.12.1 Schadwirkung durch Vorratsschädlinge | |||
Unter Vorratsschutz wird der Schutz der Waren vor dem Verderb durch tierische Schädlinge verstanden. Zu den Vorratsschädlingen gehören Käfer (Kornkäfer, Reiskäfer, Koprakäfer), Motten (Dörrobstmotte, Getreidemotte, Kornmotte), Milben (Mehlmilbe) sowie Ratten und Mäuse. Sie begleiten die Waren von der Ernte bis zur Verarbeitung oder gar bis zum Verbrauch. Sie vermehren sich bereits vor dem Transport, dann während der Reise und schließlich noch in den Lagern sowie Verarbeitungsbetrieben. Auf passivem Wege, d. h. durch die Transportmittel, haben die Vorratsschädlinge völlig neue Biotope erobert. Ursprünglich in den Tropen und Subtropen beheimatet, wurden sie in die gemäßigten Breiten verschleppt. Der Transport einer Ware vom Herkunftsland zum Verbraucherland führt meist durch Klimagebiete, die die Vermehrung der Vorratsschädlinge stark begünstigen. Aufgabe des Transporteurs besteht daher, aus den Kenntnissen der Lebensbedingungen der Schädlinge heraus Maßnahmen zum Schutz der ihm anvertrauten Waren zu treffen. Diese Maßnahmen sind sehr vielseitig. Zu ihnen gehören sowohl die vorbeugende kontrollierende Tätigkeit als auch die Bekämpfung der Schädlinge. Die Schadwirkung, die durch Vorratsschädlinge verursacht wird, ist mannigfaltig. Von größerer Bedeutung sind:
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