13.12.1   Schadwirkung durch Vorratsschädlinge
Unter Vorratsschutz wird der Schutz der Waren vor dem Verderb durch tierische Schädlinge verstanden. Zu den Vorratsschädlingen gehören Käfer (Kornkäfer, Reiskäfer, Koprakäfer), Motten (Dörrobstmotte, Getreidemotte, Kornmotte), Milben (Mehlmilbe) sowie Ratten und Mäuse. Sie begleiten die Waren von der Ernte bis zur Verarbeitung oder gar bis zum Verbrauch. Sie vermehren sich bereits vor dem Transport, dann während der Reise und schließlich noch in den Lagern sowie Verarbeitungsbetrieben.
 
Auf passivem Wege, d. h. durch die Transportmittel, haben die Vorratsschädlinge völlig neue Biotope erobert. Ursprünglich in den Tropen und Subtropen beheimatet, wurden sie in die gemäßigten Breiten verschleppt.
 
Der Transport einer Ware vom Herkunftsland zum Verbraucherland führt meist durch Klimagebiete, die die Vermehrung der Vorratsschädlinge stark begünstigen.
 
Aufgabe des Transporteurs besteht daher, aus den Kenntnissen der Lebensbedingungen der Schädlinge heraus Maßnahmen zum Schutz der ihm anvertrauten Waren zu treffen. Diese Maßnahmen sind sehr vielseitig. Zu ihnen gehören sowohl die vorbeugende kontrollierende Tätigkeit als auch die Bekämpfung der Schädlinge.
 
Die Schadwirkung, die durch Vorratsschädlinge verursacht wird, ist mannigfaltig.
 
Von größerer Bedeutung sind:
  • Fraßschäden an den Waren
     
  • Verschmutzung der Waren durch Exkremente, abgeworfene Häute, Gespinste, Eiablagen, lebende und tote Schädlinge
     
  • Ein Kornkäferpaar bringt jährlich etwa 4.000 Nachkommen, die zusammen 4 kg Getreide fressen, aber 4.000-40.000 kg Getreide verschmutzen
     
  • Begünstigung des mikrobiellen Verderbs
     
  • durch die Fraßstellen werden vegetabile Waren zu stärkerer Atmung angeregt, hinzu kommt die Stoffwechseltätigkeit der Schädlinge selbst, sodass Wärme- und Feuchteentwicklung gefördert werden, die wiederum günstige Lebensbedingungen für Schimmelpilze schaffen und später bei sehr hohen Feuchtegraden evtl. auch das Wachstum von Bakterien ermöglichen
     
  • Verschleppung von Krankheiten und die hierdurch hervorgerufene Qualitätsminderung bzw. Kosten für Desinfektion
     
  • finanzielle Belastung durch die erforderliche Begasung und damit verbundene Zeitverluste für den Transporteur

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