Natürlicher Schwund oder Mengenverlust (= Gewichtsverlust) wird im internationalen Handel durch Vertragsvereinbarungen geregelt. Der Mengen-, Gewichts- oder Masseverlust wird als Schaden gewertet, wenn die vertraglich vereinbarten oder nach den Handelsbräuchen üblichen Mengentoleranzen überschritten werden.
Der natürliche Schwund kann durch Temperatur, Feuchte und andere natürliche Einflüsse entstehen, wie z. B. durch Ein-/Austrocknen, Veratmung, Zerfallen, Verstauben (Rieselverluste), Verflüchtigung bei ätherischen Ölen und Gewürzen, Schwinden des Holzes.
Weitere Beispiele sind:
- Mengenverlust, der durch Austrocknung bei Palmfasern infolge jahreszeitlich bedingter hoher Eigenfeuchte > 2 % betragen kann
- Mengenverlust bei Tankladungen durch Verdunsten und Haftenbleiben an den Tankwänden, Restmengen in Rohrleitungen, Ventilen und Saugbrunnen
- Gewichtsverlust bei hygroskopischen Waren durch Austrocknen der Eigenfeuchte.
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