13.10.3   Infektion
Die Gefahr einer Infektion oder Ansteckung kann beim Transport von lebenden oder toten Tieren, von tierischen Rohstoffen und halbfertigen Waren, von Pflanzen, Pflanzenteilen und pflanzlichen Rohprodukten sowie von biologischen Präparaten (Impfstoffen, Viren, Untersuchungsmaterial) ausgehen. So können Tierseuchen, Tierkrankheiten und -schädlinge, Pflanzenkrankheiten und -schädlinge, Gesundheitsschädlinge sowie deren Entwicklungsstadien auftreten.
 
Tierseuchen sind durch Bakterien, Viren, Protozoen oder Pilze hervorgerufene auf Tiere oder Menschen übertragbare Krankheiten bei Tieren.
 
Parasitosen sind durch Parasiten hervorgerufene Erkrankungen bei Tieren, die die Gesundheit und die Leistung der Tiere sowie die Verwertung der von Tieren stammenden Rohstoffe beeinträchtigen oder eine Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen. Wichtige Tierseuchen sind die Rinderpest, die asiatische und afrikanische Maul- und Klauenseuche, die afrikanische Schweinepest, die Geflügelpest und die Pferdepest, Tollwut, Milzbrand, Papageienkrankheit, Rinderwahnsinn (BSE) und die Affenkrankheit.
 
Wichtige Lebensmittelinfektionen sind Botulismus, Salmonellose und Trichinose.
 
Es wird zwischen tierischen Rohstoffen und tierischen Erzeugnissen unterschieden. Tierische Rohstoffe sind z. B. Häute, Felle, Wolle, Borsten, Federn, Därme und Hörner. Tierische Erzeugnisse für die menschliche Ernährung sind z. B. Fleisch, Knochen, Organe, Fett, Blut und Därme warmblütiger Tiere u. a. m.; zur Verfütterung an Tiere werden u. a. Fleisch-, Tierkörper-, Knochen- und Fischmehle verwendet.
 
Träger von Ansteckungsstoffen und besonderen Gefahren zur Verbreitung von Tierseuchen, Parasitosen und anderen besonderen Gefahren für die Tierbestände können u. a. sein: Menschen, lebende oder tote Tiere, Heu und Stroh, Transportmittel, Packmaterial sowie Säcke und Planen, in denen Rohstoffe und Erzeugnisse tierischer Herkunft transportiert wurden.
 
Beim Transport von tierischen Rohstoffen und Erzeugnissen besteht vor allem die Gefahr der Übertragung von Milzbranderregern, z. B. bei Tierknochen, Tierhaaren, bei Knochenschrot, Häuten und Fellen und anhaftendem Staub, wie auch von Salmonellen, z. B. bei Fischmehlarten und Därmen. Die Gefahr der Übertragung ist auch durch das Transportmittel und die Packmaterialien gegeben.
 
Milzbrand wird durch den Milzbrandbazillus hervorgerufen. Es ist eine fieberhafte, anzeigepflichtige Erkrankung. Milzbranderreger sind jahrelang lebensfähig und können Haut- und Lungenmilzbrand oder eine Sepsis verursachen. Der Hautmilzbrand tritt fast immer auf unbedeckten Körperstellen, wie Armen, Händen, am Gesicht, an den Augenlidern, am Hals oder Nacken, auf. Bei geringfügigen Hautverletzungen können Milzbrandkarbunkel entstehen.
 
Salmonellen können infektiöse, fieberhafte Darm- und Allgemeinerkrankungen, wie z. B. Typhus, Paratyphus und Enteritis, hervorrufen. Sie können vor allem auch durch den Kot von Seevögeln und Ratten verbreitet werden.
 

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