13.10.2   Dosis, Schadstoffmenge
Die Menge eines Giftstoffs im Organismus wird als Dosis bezeichnet. Man unterscheidet zwischen der toxischen und letalen Dosis. Letztere schwankt bei den verschiedenen Giftstoffen zwischen 0,001 g und 0,5 g.
 
Die maximal zulässige Konzentration ist die Konzentration eines Gases, Dampfes oder Staubes, die vom Menschen ohne Folgen bei täglichem achtstündigen Inhalieren, also bei jahrelanger ständiger Einwirkung vertragen wird. Sie ist identisch mit dem MAK-Wert, d. h. der maximalen Arbeitsplatzkonzentration, das ist die Konzentration eines Schadstoffs (Gas, Dampf oder Staub), die in der Raumluft eines Arbeitsplatzes zugelassen ist. Der MAK-Wert wird meist in mg/m³ angegeben.
 
Dämpfe und Gase, die keine giftigen oder narkotischen Eigenschaften besitzen, können bei hoher Konzentration den Sauerstoff der Luft verdrängen. Normalerweise enthält die Luft 20,95 Vol.-% Sauerstoff; ein Abfall auf < 13-15 Vol.-% führt zu Funktionsstörungen im menschlichen Organismus, wie u. a. Kopfschmerzen, Verringerung der Sehschärfe, Müdigkeit, Ohrensausen und Koordinierungsstörungen.
 
Beim Transport von Obst und Gemüse können Unfälle durch CO2-Anreicherung entstehen.
 
Die Schädigung des Menschen beginnt bei einer Konzentration des Kohlendioxids von 2-6 Vol.-% in der Einatemluft, die bereits zur Vertiefung der Atmung führt. Für den Grad der Schädigung ist die Dauer der Beeinflussung von Bedeutung: So besteht Lebensgefahr für den Menschen, wenn er eine halbe bis eine Stunde Luft mit 3,5 Vol.-% CO2-Gehalt einatmet.
 
8-10 Vol.-% Kohlendioxid in der Einatemluft führen zur Atemnot, zur Bewusstlosigkeit und nach 6-10 Min. Einatmungsdauer zum Tod. 20 Vol.-% in der Einatemluft wirken sofort tödlich.
 
Das Kohlendioxid wirkt bei zu hoher Konzentration in zweifacher Hinsicht lebensgefährlich auf den menschlichen Organismus:
  • erstickend (durch Verdrängung des Luftsauerstoffs)
     
  • in geringem Maße vergiftend (durch die dem CO2 eigentümliche Reizwirkung auf bestimmte Teile des Gehirns)
Der zulässige MAK-Wert für CO2 beträgt 0,49 Vol. %
 

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