13.8.6   Schadenverhütungshinweise zur Vermeidung von Verunreinigungsschäden
  1. In den Waren-Informationen (TIS) wird der Risikofaktor Verunreinigung in seinem Aktiv- und Passivverhalten berücksichtigt.

  2. Ständiges Sauberhalten der Container, Lagerhallen und Umschlagplätze, Überprüfung der Waren auf Sauberkeit, Abdeckung verunreinigungsempfindlicher Waren und Vermeiden der Zusammenlagerung verunreinigender Waren mit verunreinigungsempfindlichen Waren sind ernst zu nehmende Maßnahmen für einen schadenfreien Transport.

  3. Die Beseitigung der Verunreinigungen erfolgt am besten mit Hochdruckreinigern.

  4. Die Linerbags, die für Schüttgut in Standardcontainern eingesetzt werden (s. Kap. 10.3.7), werden nur einmal verwendet.

  5. Die Reinigung der Container, oft verbunden mit einer Desodorierung, ist eine grundlegende Voraussetzung für die nächste Beladung. Hierbei sind die Einschätzung des Aktiv- und Passivverhaltens der Verunreinigung in Abhängigkeit der oben vorgestellten Verunreinigungsstufen von Nutzen.

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