13.8.1 Verunreinigung durch Staub | |||
Als Staub bezeichnet man in Gasen verteilte korpuskulare Luftverunreinigungen, die aus mikroskopisch kleinen Teilchen fester Körper bestehen (häufiger Teilchendurchmesser 1 μm, größter Teilchendurchmesser etwa 150 μm). Überträger von Staubteilchen sind Luftbewegungen. Nach der Wirkung des Staubes werden unterschieden:
Staubende Waren wirken nicht nur verunreinigend, sondern können auch Staubexplosionen hervorrufen, was man beim Umschlag und Transport besonders von Getreide und Futtermitteln berücksichtigen muss. Alle Warenarten, die brennbaren Staub abgeben, können Staubexplosionen hervorrufen, so z. B. Zucker, Mehl, Getreide, Mischfutter, Kohle, Koks, Holz, Schwefel u. a. m. Die Auslösung einer Staubexplosion ist von der Art und Dichte des Staubes sowie einer thermischen oder elektrischen Zündquelle abhängig. Die Gefahr einer Explosion durch Staub-Luft-Gemische liegt bei einem Mischungsverhältnis von 20 - 2.000 g/m³ Luft. Sobald an einer Stelle eines explosionsfähigen Staub-Luft-Gemisches durch Zündung der Druck erhöht wird, pflanzt sich dieser Druck auf die angrenzenden an sich nicht gefährdeten Staubschichten fort und wirbelt immer neue Staubgemische auf, die zu Sekundärexplosionen führen. Es wird beim Beladen und Zusammenlagern der Waren zwischen staubenden und stark staubenden Waren unterschieden, wobei Letztere so intensiv stauben, dass selbst verpackte Waren Schaden nehmen können. Dasselbe gilt analog für das Passivverhalten der Waren. |
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