13.5.3   Schadenverhütungshinweise zur Vermeidung von Schäden durch Gase
Es ist Vorsicht an abgedichteten Rampen geboten, wenn mehrere Container zugleich geöffnet werden und Kohlendioxid ausströmt. Der zulässige MAK-Wert (Maximale Arbeitsplatzkonzentration) für CO2 beträgt 0,49 Vol.-%. Die Prüfung des Kohlendioxid- und Sauerstoffgehalts sowie vieler weiterer Gase erfolgt mithilfe der Detektionsmethode (Multi Gas Detektor, s. TIS).

Wenn auch beim Containertransport durch Öffnen der Containertüren die Gefahr eines Unfalls durch Kohlendioxidanreicherung bzw. Reduktion des Sauerstoffs minimiert ist, sollte doch auf diese Gefahr hingewiesen werden, da es in geschlossenen Lagerräumen zu einem derartigen Unfall kommen könnte.
 

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