13.5.1 Gase bei vegetabilen Waren | |||
Durch die Atmungsprozesse der vegetabilen Waren wird der Sauerstoffgehalt der Lageratmosphäre reduziert und durch das ausgeschiedene Kohlendioxid verdrängt, wenn nicht durch entsprechende Lüftungsmaßnahmen für eine ständige Zufuhr von Sauerstoff bzw. für die Abführung der sich ansammelnden CO2-Gase gesorgt wird, was beim ventilierten Container und beim Kühlcontainer möglich ist, beim Standardcontainer jedoch nicht. So traten z. B. Vergiftungserscheinungen bzw. Todesfälle bei Besatzungsmitgliedern und Hafenarbeitern auf Schiffen durch Zwiebeln, Kokosnüsse, Kakaobohnen oder durch Sägespäne auf. Die Schädigung des Menschen beginnt bei einer Konzentration des Kohlendioxids von 2-6 Vol.-% in der Einatemluft, die bereits zur Vertiefung der Atmung führt. Für den Grad der Schädigung ist die Dauer der Beeinflussung von Bedeutung: So besteht Lebensgefahr für den Menschen, wenn er Luft mit 3,5 Vol.-% CO2-Gehalt eine halbe bis eine Stunde einatmet. 8-10 Vol.-% Kohlendioxid in der Einatemluft führen zur Atemnot, zur Bewusstlosigkeit und nach 6-10 Min. Einatmungsdauer zum Tod. 20 Vol.-% in der Einatemluft wirken sofort tödlich. Das Kohlendioxid wirkt bei zu hoher Konzentration in zweifacher Hinsicht lebensgefährlich auf den menschlichen Organismus:
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