13.4.2   Schadenverhütungshinweise zur Vermeidung biotischer Veränderungen
Als Schutz der Waren vor biotischen Veränderungen ergeben sich folgende Maßnahmen:
  • Vermeiden mechanischer Beschädigungen

  • Verlangsamung der Aktivität der Mikroorganismen, tierischen Schädlingen sowie der Stoffwechselprozesse vegetabiler Waren durch Senkung der Temperaturen (Kühl- und Gefrierlagerung, Ventilation zur Abführung von Wärme); dabei erfolgt eine Steuerung der Temperaturen, indem durch "Schlaftemperaturen" zwar die Aktivität vegetabiler Waren reduziert wird, andererseits aber Kaltlagerschäden vermieden werden müssen (s. Kap. 15)

  • Hygroskopische Waren und ihre Verpackungen müssen containertrocken in die Container eingebracht werden, d. h. mit einem Wassergehalt, der im Container eine Gleichgewichtsfeuchte schafft, sodass keine wesentlichen mikrobiologischen Veränderungen, wie Schimmel und Fäulnis, entstehen. Gelangen die Waren mit dem sog. kritischen Wassergehalt in den Container, schafft sich die Ware eine entsprechend hohe Gleichgewichtsfeuchte, bei der die mikrobiellen Veränderungen einsetzen (Schimmelgrenze bei φ 75 %).
     
    Daher Wasser und Wasserdampf abweisende Verpackungen (z. B. nassfeste Pappe) einsetzen, Kisten und Paletten nicht aus frischem Holz herstellen, Problematik der Anwendung von Trockenmitteln u. a. m.(s. Kap. 13.2.2)

  • Schutz vor tierischen Schädlingen (s. Kap. 13.12)
In der Praxis verlaufen die Veränderungen nicht isoliert voneinander, sondern in Kombination verschiedener Ursachen und Veränderungen. Zur Qualitätserhaltung der Lebensmittel von der Herstellung bis zum Endverbraucher ist das Kriterium der biotischen Aktivität wichtig, das mit der Umwelt in Wechselwirkung steht.
 
Nach diesem Merkmal werden die Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel in vier Gruppen eingeteilt (s. Kap. 11.2). In den Waren-Informationen wird jeweils die betreffende Warenart in eine dieser biotischen Aktivitätsstufen zugeordnet.
 

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