11.4.2 Waren der Wassergehaltsstufen 1-3 (WGS 1-3) | |||
Alle übrigen Waren der Wassergehaltsstufen 1-3 (WGS 1-3) zählen zu den Waren, die bestimmte Forderungen an das Lagerklima hinsichtlich Temperatur, Feuchte und Lüftung stellen. Waren mit geringem Wassergehalt (< 1,5 %) (WGS 1) und geringer biotischer Aktivität 3. Ordnung (BA 3) Bei diesen Waren laufen lediglich biochemische und mikrobielle Abbauprozesse ab, zu ihnen gehören hygroskopische kristalline Waren, wie z. B. Zucker, Salz, Düngemittel (Kali) und Chemikalien, die bei φ > 70 % die Fließgrenze erreichen, wodurch die Adsorptionsisothermen einen sprungförmigen Verlauf zeigen, bei weiterer Wasserdampfaufnahme zerfließen sie, was beim Zucker zur Sirupbildung führt (s. Abb. 5 in Kap. 10.2.7). Sie erfordern eine bestimmte Feuchte- und ggf. Lüftungs-Kondition (LK IV). Bei zu starken Temperaturunterschieden kann es wieder zur Wasserdampfabgabe kommen, was zur Klumpenbildung (Agglomeration) und oft zur gänzlichen Verhärtung führen kann, sodass ein Transport der Container an Deck von Nachteil sein kann. Sind die Waren containertrocken, erfordern sie keine Ventilation; diese wird dann notwendig, wenn Feuchtigkeit abgeführt werden muss, was beim Standard- und Schüttgutcontainer nicht möglich ist; jedoch durch Zugabe von Additiven (Zusätze zur Verhinderung der Klumpenbildung) kann der Transport in Standard- oder in Schüttgutcontainern erfolgen. Dabei kann es erforderlich werden, evtl. vorhandene Lüftertaschen zu verschließen. Ohne Zugabe von Additiven kommt es in der Praxis immer wieder zu Feuchte- und Agglomerationsschäden in den Containern. Waren mit niedrigem Wassergehalt (> 1,5 bis ≤ 30 %) ( WGS 2) und geringer biotischer Aktivität 3. Ordnung (BA 3) Diese sind die typischen hygroskopischen Waren mit ausgeprägtem Sorptionsverhalten (S-förmiger Verlauf der Adsorptionsisothermen), zu denen viele Waren der Nahrungs- und Genussmittel- sowie Futtermittelindustrie gehören, wie z. B. Trockenfrüchte, Gewürze, Tee, Tabak. Es sind Waren mit unterbrochenen Respirationsprozessen, bei denen aber weiterhin biochemische und mikrobielle Zersetzungsprozesse ablaufen. Sie dürfen keine Feuchteschäden (Schimmel, Fäulnis, Gärung, Nachfermentation) oder Austrocknungsschäden (Grusschäden, Heuigwerden) erleiden. Auch wichtige Packstoffe (Holz, Karton, Pappe) und das Holz von Paletten gehören in diese Gruppe, allerdings mit der Einschränkung, dass sie in der Regel biologisch inaktiv sind. Diese Waren erfordern eigentlich eine Ventilation (LK VI), die jedoch im Standardcontainer nicht möglich ist. Trotzdem kann ein Transport im Standardcontainer schadenfrei erfolgen, wenn der Wassergehalt von Ware, Verpackung und Paletten so niedrig gehalten wird, dass sich eine entsprechend niedrige Gleichgewichtsfeuchte < 75 % (Schimmelgrenze) einstellt, was einer Temperatur-Taupunkt-Differenz von > 6 °C entspricht: Je größer diese Differenz, desto geringer die Schweißwassergefahr bei Abkühlung im Container (s. Kap. 10.2.8). Die Waren sollen also "containertrocken" sein. Schadenverhütende Hinweise (s. Kap. 10.3.7) Feuchteschäden durch Bildung von Kondenswasser bei hygroskopischen Waren in Standardcontainern können reduziert werden durch:
Waren mit niedrigem Wassergehalt (> 1,5 bis ≤ 30 %) (WGS 2) und biotischer Aktivität 2. Ordnung (BA 2) Infolge ihres ausgeprägten Sorptionsverhaltens und hoher biotischer Aktivität (Atmungs- und Abbauprozesse) erfordern diese von der Mutterpflanze losgelösten hygroskopischen Waren eine Temperatur-Feuchte- und Lüftungs-Kondition (LK VI). Für solche Waren ist zumindest der ventilierte Container (als Kaffeecontainer bekannt) zweckmäßig. Die natürliche Ventilation erfolgt bekanntlich als Lufteintritt über Öffnungen seitlich in den unteren Längsträgern; im Container wird die Luft durch die Ware erwärmt, steigt nach oben und kann durch Öffnungsschlitze im oberen Längsträger den Container wieder verlassen. Diese warme und feuchte Luft kann entweichen, sodass auch die Containerdecke abtrocknet bzw. keine Schweißwasserentwicklung einsetzt (s. Kap. 10.3.7). Im Laderaum gestaut, erfordert der ventilierte Container eine intensivere Ventilation des Raumes bzw. einen Stauplatz, an dem ihn diese Ventilation auch in erforderlichem Maße erreicht. Für zur Selbsterhitzung neigende Warengruppen, wie z. B. Schalenobst, Ölsaaten/-früchte, ist der Kaffeecontainer gegenüber dem Standardcontainer vorzuziehen. Besonders problematisch hinsichtlich der Containerisierung sind Kakaobohnen (Dunst-, Schimmelschäden, totaler Aromaverlust) und Pfeffer (gibt viel Wasserdampf ab, Selbsterhitzung), daher sind diese keinesfalls im Schüttgutcontainer zu transportieren. Waren mit hohem Wassergehalt (> 30% bis ≤ 90%) (WGS 3) und hoher biotischer Aktivität 2. Ordnung (BA 2) Zu ihnen gehören leicht verderbliche Waren mit hohem Wassergehalt, wie z. B. Bananen, Ananas, Zitrusfrüchte, Kern- und Steinobst, Beerenobst, Gemüse, Kartoffeln und Zwiebeln. Als lebende, von der Mutterpflanze losgelöste Organe müssen die Atmungsprozesse gezielt gesteuert werden (z. B. "Schlaftemperaturen"), sie benötigen daher eine Temperatur-Feuchte- und Lüftungs-Kondition (LK VII), wobei eine intensive Ventilation erforderlich ist. Kühlcontainer mit Frischluftzufuhr, man spricht von thermoisolierten Kühlcontainern mit vollklimatisierter Atmosphäre, oder es sind CA-Container (Container mit kontrollierter Atmosphäre LK VIII) erforderlich. Fleisch und Fisch gehören auch in diese Gruppe, allerdings haben sie nur eine biotische Aktivität 3. Ordnung (BA 3), sodass nur eine Temperatur-Feuchte-Kondition (LK VI) notwendig ist und meist in Tiefkühlcontainern transportiert wird. Waren mit hohem Wassergehalt (> 90 %) (WGS 3) und höchster biotischer Aktivität 1. Ordnung (BA 1) Es sind lebende Organismen mit völlig erhaltenem, ihnen eigenem Stoffwechsel, wobei die aufbauenden Stoffwechselprozesse überwiegen: Lebendes Vieh (Zucht- und Schlachttiere), Zootiere und Geflügel gehören hierzu. Durch Fütterung, Tränkung und Pflege muss für einen verlustlosen Transport in Viehcontainern gesorgt werden, z. B. Pferde, Schweine, Zootiere. Zusammenfassung und Ausblick Diese Ausführungen lassen erkennen, dass die Waren in Abhängigkeit von ihrem Wassergehalt und ihrer biotischen Aktivität eine Skala der Empfindlichkeit gegenüber den klimatischen Beanspruchungen aufweisen und entsprechend bei der Wahl des Containertyps vom Flat für konditionslose Waren über den Standardcontainer, ventilierten Container, Kühlcontainer mit Vollklimatisierung bzw. CA-Container mit kontrollierter Atmosphäre bis zu Viehcontainern für lebende Tiere mit höchsten Anforderungen an die Lagerklima-Kondition führen (s. Tab. 3, Zuordnung einiger Warengruppen zu den Containertypen). |
Tabelle 3: Zuordnung einiger Warengruppen zu den Containertypen |
Da mehrere Faktoren die Eignung einer Ware für einen konkreten Containertyp bestimmen und auch der Stauplatz auf dem Schiff sowie die Reisedauer, die zu durchfahrenden Klimagebiete in Abhängigkeit von der Jahreszeit von Bedeutung sind, bedürfen die Wahl des Containertyps, die Beschaffenheit der Verpackung und die Vorbehandlung der Ware selbst gründlicher Überlegungen, wenn Transportschäden vermieden werden sollen. In den TIS-Waren-Informationen (http://www.tis-gdv.de) wurde für jede Warenart die Containerfähigkeit nach der beschriebenen Methode eingeschätzt, und es hat sich erwiesen, dass mit dieser Methode wertvolle Hinweise gegeben werden, die vor allem von allen am Transport Beteiligten genutzt werden können. |
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