11.1 Einordnung der Waren in Wassergehaltsstufen | |||
Die Transportanforderungen der Waren an die Lagerklima-Kondition im Container werden maßgeblich von ihrem Wassergehalt und den hierdurch bedingten Wechselwirkungen mit den Feuchte- und Temperaturverhältnissen des Umgebungsmediums bestimmt. Der Wassergehalt einer Ware ist der prozentuale Anteil des Wassers an der Gesamtmasse. So lassen sich die Waren in die folgenden Wassergehaltsstufen einordnen: WGS = Wassergehaltsstufen 0 - Wassergehaltsstufe 0 (WGS 0) Waren, die kein Wasser enthalten, z. B. Glas, Porzellan, Installationskeramik, Metalle, Kunststoffe. 1 - Wassergehaltsstufe 1 (WGS 1) Waren, die geringfügig Wasser enthalten (WG > 0 bis ≤ 1,5 %), z. B. kristalline und pulverförmige Waren (Zucker, Salz, Düngemittel, Zitruspulver); ihre Adsorptionsisothermen sind durch Sprünge gekennzeichnet. 2 - Wassergehaltsstufe 2 (WGS 2) Waren mit niedrigem Wassergehalt (WG > 1,5 - ≤ 30 %), z. B. Waren, denen durch natürliche oder künstliche Trocknung Wasser entzogen wurde, wodurch sich ihre Lagerfähigkeit erhöht, wie die Mehrzahl der Nahrungs- und Genussmittel, ferner tierische Rohstoffe, Naturfasern, Kohlen, Holz, Papier; ihre Adsorptionsisothermen sind durch einen kontinuierlichen, meist S-förmigen Verlauf gekennzeichnet. 3 - Wassergehaltsstufe 3 (WGS 3) Waren mit hohem Wassergehalt (WG > 30 %), zu denen Obst, Gemüse, Fleisch und Fisch mit WG > 90 % zählen, die zur Wasserdampfabgabe an die Lageratmosphäre neigen. Zu dieser Gruppe zählen auch Waren, wie geflößtes Holz oder nass gesalzene Häute, (die unter normalen Bedingungen der WGS 2 angehören). |
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