10.3.1   Die Bedeutung der Grenzflächen für das Kryptoklima im Container
Eine Betrachtung veröffentlichter Schadenfälle an Containerladungen durch klimatische Wirkfaktoren reicht durch das gesamte Spektrum des Warenangebotes und lässt kaum Schwerpunkte erkennen. Geht man von den veröffentlichten Beispielen aus, sind Schäden, die durch Schweißwasser hervorgerufen wurden, offenbar am spektakulärsten. Dabei handelt es sich sowohl um Schweißwasser an der Ladung selbst (Ladungsschweiß) als auch um herabtropfendes Schweißwasser der oberen Containerbegrenzungsflächen (Containerschweiß). Bei diesem Schadenfaktor ist die gesamte Warenpalette betroffen. So reichen die gemeldeten Schäden von nicht hygroskopischen Waren, wie Stahl und Stahlwaren, Dosenkonserven, bis zu hygroskopischen Waren, wie u. a. Kakao, Kaffee, Hirse, Backobst, Sago, Pfeffer, Milchpulver, Felle, Textilien und Rattanmöbeln.
 
Neben der Konzentration auf Schweißwasserschäden ist ein zweites Problem besonders auffällig, nämlich die Sorge, die unter den klimatischen Bedingungen des Abgangsortes geladenen Waren während des Transports den klimatischen Bedingungen des Bestimmungsortes anzupassen, ohne Schäden an den Waren zu verursachen bzw. durch eine unzureichende Anpassung vorzuprogrammieren. Die theoretische Grundlage dieser Aufgabe ist die sog. Grenzflächenproblematik, d. h. die Berücksichtigung des unterschiedlichen Wärme- und Wasserdampfdurchgangs an Grenzflächen. Die wichtigste Grundforderung dabei ist die Verhinderung einer Kondensation des in der Luft vorhandenen Wasserdampfes an einer Grenzfläche, sei es an der Begrenzung der Containerwände, der Ladungsoberfläche, an den grenzflächennahen Luftschichten oder innerhalb von Ladungsblöcken, wenn die Grenzflächentemperatur die Taupunkttemperatur des umgebenden Luftkörpers unterschreitet. Die abzuleitende Forderung besteht darin, die Temperatur der Ladung der im Bestimmungsort zu erwartenden Temperatur der Luft anzupassen. An diesen Grenzflächen ändert sich sprunghaft das Temperatur- oder Feuchtefeld bzw. beide.
 
Für den Containertransport können entsprechend ihrer thermischen und hygroskopischen Eigenschaften folgende Grenzflächen unterschieden werden:
  1. Containerteile als Grenzflächen 1. Ordnung
    Hierzu gehören Grenzflächen, die einen guten Wärmedurchgang aufweisen, für Wasserdampf undurchlässig sind und an denen infolge ihrer Exposition größere Temperaturschwankungen auftreten:
     
    • Containerwandungen und -decken

     
  2. Containerteile als Grenzflächen 2. Ordnung
    Hierzu gehören Grenzflächen, die neben einem guten Wärmedurchgang auch für Wasserdampf durchlässig sind bzw. mit dem Wasserdampf im Container in einem aktiven Austausch stehen:
     
    • Stauholz
    • Garnier

     
  3. Ladungsoberflächen als Grenzflächen 1. Ordnung
    Hygroskopische Waren, die Wärme und Wasserdampf an die Containerluft abgeben. Hierzu gehören:
     
    • vegetabile Waren mit aktiver Atmung
    • vegetabile, animalische bzw. chemische Waren, die aufgrund ablaufender biologischer oder chemischer Prozesse zur Selbsterhitzung neigen und Wasserdampf mit der Luft austauschen können

     
  4. Ladungsoberflächen als Grenzflächen 2. Ordnung
    Nicht hygroskopische Waren mit gut wärmeleitenden Oberflächen und relativ großer Wärmekapazität des einzelnen Kollos oder Stapels:
     
    • unverpackte metallische Oberflächen
    • in metallischen Behältern oder Metallfolien als Oberfläche verpackte hygroskopische und nichthygroskopische Waren

     
  5. Ladungsoberflächen als Grenzflächen 3. Ordnung
    Für Wärme und Wasserdampf durchlässige Oberflächen hygroskopischer Waren, die mit der Containerluft im Wärme- und Wasserdampfaustausch stehen, ohne dabei aktiv Wärme zu entwickeln oder diesen Austausch für die Erhaltung der Gebrauchseigenschaften zu benötigen:
     
    • Salz und Düngemittel
    • Zucker
    • hygroskopische Mineralien, Erze und Gesteine
    • Holz, Möbel
    • in Holzkisten verpackte Stückgüter

 
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