21.4   Transportmittel
(Ziffer 3 ADS 1973/1994)
Selbstverständlich muss der VN ein geeignetes Transportmittel für den entsprechenden Transport aussuchen.
 
 
Urteil 8: Ziffer 3 ADS 1973/1994 Container und geeignetes Transportmittel
Soweit ein Container (hier: Tankcontainer mit Apfelsaftkonzentrat) infolge von Überbreite nicht unter Deck verstaut werden darf, ist ein Containerschiff nicht als geeignetes Transportmittel anzusehen [8].

 
Ziffer 3 ADS 1973/1994 (Transportmittel)
 
3.1   Für Transporte mit Seeschiffen gilt die DTV-Klassifikations- und Altersklausel.
3.2. 1 Falls nicht etwas anderes vereinbart ist, sind Transporte mit anderen Transportmitteln nur versichert, wenn diese für die Aufnahme und Beförderung der versicherten Güter geeignet sind. Binnenschiffe sind als geeignet anzusehen, wenn sie von einem anerkannten Klassifikationsregister entsprechend klassifiziert sind.
3.2. 2 Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, sind die Transporte gleichwohl versichert, wenn der Versicherungsnehmer das Transportmittel oder den Spediteur oder den Frachtführer mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes ausgewählt hat. Erlangt der Versicherungsnehmer Kenntnis von der mangelnden Eignung des Transportmittels, so hat er unverzüglich Anzeige zu erstatten und eine zu vereinbarende Zuschlagprämie zu entrichten.

Abbildung 6: Ziffer 3 ADS 1973/1994 (Transportmittel)

 

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