Stahlcoils im Container sollten mindestens gegen Beschleunigungen von 1.0 g in Längsrichtung (Straße/Schiene) und 0.8 g in Querrichtung (Seetransport) gesichert werden. Damit wäre auch eine Querstauung des Containers auf einem Seeschiff abgedeckt.
Liegen die Coils auf hölzernen Skids und besitzen neben Reibschluss auch einen gewissen Formschluss zu diesem Unterbau (siehe Bild 5), so kann der Verbindung Coil zum Skid stellvertretend ein Reibungskoeffizient von 0.4 zugeordnet werden. Der gleiche Reibungskoeffizient gilt gemäß Annex 13 des CSS-Codes auch für die Auflage der hölzernen Skids auf dem hölzernen Innenboden des Containers. Damit verbleibt ein Restsicherungsaufwand gegen Beschleunigungen in Längsrichtung von 0.6 g und in Querrichtung von 0.4 g.
Liegen die Coils jedoch ohne Formschluss auf Holzbalken oder mit Holz-Zwischenlage auf Stahlträgern, so beträgt der anzuwendende Reibungskoeffizient nur 0.3. Der Restsicherungsaufwand muss dann gegen Beschleunigungen in Längsrichtung von 0.7 g und in Querrichtung von 0.5 g ausgerichtet sein.
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