7.2.9.3.3   Der ISO-Standard 10368
Im Zuge der gewonnenen Erfahrungen wurde erkannt, dass ein Monitoring System nur dann sinnvoll ist, wenn es einen Standard für den Datenaustausch gibt, da sich echte Einspareffekte erst dann ergeben, wenn möglichst alle Kühlcontainer per PCTüberwacht werden können. Daher wurde von 1987 bis 1990 eine ISO-Sub-Kommission gebildet, um einen Standard festzulegen. Dieser wurde schließlich als ISO 10368 veröffentlicht. Aufgrund der verschiedenen Interessen der in der Kommission vertretenen Firmen kam dabei keine Einigung über die Hardware (also die Übertragungsfrequenz) zustande, sodass weiterhin zwei Systeme am Markt vorhanden sind. Festgelegt wurden lediglich die Frequenzbereiche für beide Systeme, sodass sichergestellt sein sollte, dass sie gleichzeitig betrieben werden können.
 
Ansonsten regelt der Standard in erster Linie das Datenübertragungsprotokoll (also Software), und legt den minimalen Funktionsumfang der Remote Communication Devices (RCD) fest.
 
Dieser umfasst:
 

Vorgeschriebene Abfragen:
  • Identifikationsnummer des Containers oder Clip-On-Aggregats

  • Porthole-Container-Nummer (bei Porthole-Containern, die mit einem Clip-On gekühlt werden)

  • Datum und Uhrzeit der Änderung der Porthole-Container-Nummer

  • Aktuelle Ablufttemperatur

  • Aktuelle Zulufttemperatur

  • Hersteller/Typ
Wichtige optionale Abfragen (nicht vollständig):
  • Operating Mode (Full Cool, Partial or lower capacity cool, Modulated Cool, Fans only, Defrost, Heat)

  • Soll-Temperatur

  • Alarme (Statusabfrage)

  • Anliegende Alarme (in der Reihenfolge ihres Auftretens)

  • Produkttemperaturen

  • Datalogger Intervall

  • Stromaufnahme

  • Bestimmungsort des Containers

  • Löschhafen

  • Herkunft

  • Ergebnisse des Selbst-Checks (PTI)
Kommandos zur Steuerung und Programmierung (sofern der Controller des Kühlaggregates diese unterstützt):
  • Änderung der Soll-Temperatur

  • Selbst-Check starten (PTI)

  • Änderung der Identifikationsnummer

  • Änderung des Datalogger Intervalls

  • Setzen von Datum und Uhrzeit des Dataloggers

  • Änderung des Operating Modes

  • Herunterladen von Datalogger Informationen

  • Änderung der Porthole-Container-Nummer

  • Änderung des Bestimmungsortes
Dabei wurden nicht für alle Befehle genaue Datenprotokolle festgelegt und für spätere Erweiterungen wurde Raum gelassen, für so genannte "Private Sessions", die von den jeweiligen Herstellern für die Übertragung eigener Daten benutzt werden können. Diese Erweiterungsmöglichkeit wurde von einigen Anbietern exzessiv genutzt, sodass viele heute verfügbare Funktionen innerhalb dieser nicht standardisierten Protokollteile übertragen werden. Darüber, inwieweit die Protokolle für diese Art der Übertragung öffentlich gemacht werden, also auch dem Wettbewerb zur Verfügung gestellt werden und zu welchen Konditionen, herrscht Uneinigkeit.
 
Insgesamt hat der ISO-Standard also lediglich die beiden vorhandenen Systeme dokumentiert und einige Minimalabfragen vorgeschrieben. Selbst wenn alle Übertragungsprotokolle öffentlich gemacht würden, führt dies heute dazu, dass für jeden Modemtyp eigene Softwaretreiber vorhanden sein müssen. Da zudem auch die Controller der Kühlaggregate und die verwendeten Datenlogger unterschiedliche Funktionsumfänge und Datenformate haben, ist also eine Vielzahl von Treibern nötig, um alle potenziellen Konfigurationen zu unterstützen. Insofern hat der ISO-Standard wenig geholfen und lediglich zu einer Scheinstandardisierung geführt.
 
Ein weiteres Thema, das in der ISO gar nicht berücksichtigt wurde, ist der Datenschutz. Nach ISO (und in der Praxis auch) sind alle Daten aller mit Modems ausgerüsteten Container auf dem Stromnetz verfügbar. Es ist daher theoretisch möglich, dass auch fremde Personen, die Zugriff auf das Power-Line-Netz mithilfe eines Master-Modems haben, die Container-Informationen auslesen und sogar ändern können (z. B. Soll-Wert). Dies spielte so lange keine Rolle, wie Reedereien PCT nur an Bord eigener Schiffe und Terminals eingesetzt haben. Spätestens seit dem Einsatz auf Multi-User-Terminals müssen jedoch die Netzbetreiber (Terminalbetreiber) sicherstellen, dass nur befugte Personen Zugriff auf für sie bestimmte Containerinformationen haben.
 


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