5.2.14.12   Brammen - Streckenlasten

Abhängigkeit der Verladung und Sicherung von den Abmessungen und Massen der Brammen
 
 
Transportmöglichkeiten
 
 
Um Unterschiede in der Beladung und Sicherung besser verdeutlichen zu können, beziehen sich die folgenden Fallbeispiele auf beide Brammen. Sie haben folgende Abmessungen:
 
 
Obere Bramme:
Länge 4.270 mm
Breite 1.400 mm
Höhe 510 mm

 
Die Masse beträgt 23.160 kg (23,160 t). Bei genauer Umrechnung ergibt sich daraus eine Gewichtskraft oder Normalkraft von 227.199,6 Newton bzw. 22.712 daN oder 22,712 kN (23.160 kg x 9,81 m/s² = 227.199,6 Newton).
 
Die Streckenlast der Bramme lässt sich ermitteln, indem die Masse bzw. das Gewicht durch die Länge dividiert wird. Es ergeben sich folgende Zahlenwerte:
 
 
Masse bzw. Gewicht Länge der Bramme Streckenlast
23.160 kg 4,27 m 5.423,888 kg/m
227,1996 kN 4,27 m 53,208 kN/m

 
Untere Bramme:
 
Länge 3.100 mm
Breite 1.400 mm
Höhe 710 mm

 
Die Masse beträgt 23.463 kg oder 23,463 Tonnen. Bei genauer Umrechnung ergibt sich daraus eine Gewichtskraft oder Normalkraft von 230.172 Newton bzw. 23.017,2 daN oder 230,0172 kN.
 
Die Streckenlast der Bramme lässt sich ermitteln, indem die Masse bzw. das Gewicht durch die Länge dividiert wird. Es ergeben sich folgende Zahlenwerte:
 
 
Masse bzw. Gewicht Länge der Bramme Streckenlast
23.463 kg 3,10 m 7.568,710 kg/m
230,17203 kN 3,10 m 74,249 kN/m

 
Bei Boxcontainern besteht die Bodenkonstruktion aus den quer eingebauten Bodenquerträgern mit darauf befestigten Siebdruck- oder Sperrholzplatten oder Bohlenbelägen. Die Böden sind für die Aufnahme gleichmäßig verteilter Lasten gedacht.
 
Die zulässige Streckenlast von 20'-Containern wird ermittelt, indem die zulässige Zuladung, das Payload also, durch den Wert dividiert wird, der sich ergibt, wenn von der Containerlänge 2 m abgezogen werden. Ganz genau gerechnet müsste dieser Wert von der Ladelänge des Containers abgezogen werden.
Grob gerechnet kann zur Ermittlung der zulässigen Streckenlast bei 20'-Containern das Payload durch 4 m dividiert werden (ca. 6 m Containerlänge minus 2 m).
 
Da normgerechte Container älterer Bauart mit einem Payload von ca. 18.000 kg nur zulässige Streckenlasten von 4.500 kg/m aufweisen, scheidet die Verwendung derartiger Container aus. Selbst spezielle Maßnahmen zur Druckverteilung können hier nicht helfen, da die Ladungsmasse das Payload übersteigt.
 
Für die Beladung in Betracht kommen hingegen alle Container, deren Payload bzw. Streckenlast die Masse der Bramme oder deren Streckenlast erreichen oder sogar überschreiten.
 
Das Mindestpayload eines Containers kann für einzelne schwere Lasten ermittelt werden, indem die Streckenlast des Versandstückes mit der Bezugsgröße für die Ermittlung der Streckenlast der jeweiligen Containerlänge multipliziert wird: bei 20'-Containern also mit 4 m.
 
Das erforderliche Mindestpayload eines Containers zur Aufnahme der oberen der vorher genannten Edelstahlbramme ermittelt sich demnach wie folgt:
 
 
Streckenlast der Bramme Bezugslänge des Containers Mindestpayload des Containers
5.423,888 kg/m 4,00 m 21.695,552 kg
53,208 kN/m 4,00 m 212,832 kN

 
Die Rechnung zeigt, dass keine ISO-Container älterer Bauart in Betracht kommen, sondern nur solche neuerer Bauart. Rein theoretisch könnten 40'-Container älterer Bauart zum Transport der Bramme eingesetzt werden. Ihr Payload liegt bei ca. 27 t. Da die zulässigen Streckenlasten dieser Container jedoch nur bei ca. 3 t/m liegen, wäre ein erheblicher Materialaufwand zum Unterklotzen/Lastverteilung notwendig. So gesehen ist die Verwendung von 40'-Containern unwirtschaftlich.
 
Das erforderliche Mindestpayload eines Containers zur Aufnahme der vorgenannten unteren Edelstahlbramme ermittelt sich wie folgt:
 
Streckenlast der Bramme Bezugslänge des Containers Mindestpayload des Containers
7.568,710 kg/m 4,00 m 30.274,840 kg
74,249 kN/m 4,00 m 296,996 kN

 
Die Rechnung zeigt, dass zum Zeitpunkt der Verladung bei dieser Bramme weder ISO-Container älterer Bauart noch 20'-Container neuerer Bauart in Betracht kamen, da zu diesem Zeitpunkt kein 20'-Boxcontainer auf dem Markt war, der ein Payload von mehr als 30 t aufgewiesen hätte.
 
Rein theoretisch hätten 40'-Container neuerer Bauart zum Transport der Bramme eingesetzt werden können, da einige davon das erforderliche Payload aufgewiesen hätten. Da deren zulässige Streckenlasten jedoch nur bei ca. 3,3-3,5 t/m liegen, wäre der Materialaufwand zum Unterklotzen bzw. zur Lastverteilung noch größer als bei der "oberen Bramme". Aus den vorgenannten Gründen scheidet die Verwendung von Boxcontainern zur Verladung der "unteren Bramme" aus.
 
 

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