3.3   Identifizierungssystem
Die augenblickliche Norm, die sich mit der Kodierung, Identifizierung und Kennzeichnung von Containern befasst, ist die DIN EN ISO 6346 vom Januar 1996. In dieser Norm ist unter anderem festgelegt, dass die vorherigen Normen mit ähnlichem Inhalt gleichermaßen Gültigkeit haben. Denn neben brandneuen Containern gibt es natürlicherweise immer einige ältere Exemplare - und so sind diese auch unterschiedlich beschriftet. Es sollen an dieser Stelle nur einige wesentliche Erklärungen zu den verwendeten Systemen gegeben werden. Wer detaillierte Informationen benötigt, sei auf die entsprechenden Normen und weitergehende Fachliteratur verwiesen.
 
Im Vorwort zur Norm wird u. a. darauf hingewiesen, dass neben den gesetzlichen Einheiten auch entsprechende Größen in angloamerikanischen Einheiten enthalten sind. Aufgrund des Gesetzes über Einheiten im Messwesen vom 22. Februar 1985 ist die Anwendung derartiger Einheiten im nationalen und geschäftlichen Verkehr nicht zulässig. Derartige Einheiten sollen nur noch Hilfestellung beim Verkehr mit solchen Staaten geben, die noch mit diesen Einheiten arbeiten.
 
Beschriftung an der Türseite eines Containers

 
Es wird zwischen obligatorischen und fakultativen Kennzeichen unterschieden. Obligatorische ISO-Kennungen sind bei allen Containern anzuwenden, fakultative müssen das nicht: Sie sind in der Norm enthalten, um die Verständigung zu verbessern und die einheitliche Anwendung der Kennzeichen zu fördern. Ist für die Darstellungsform der fakultativen Zeichen allerdings eine bestimmte Ausführungsform bestimmt, muss sie auch eingehalten werden. Die in der Norm gewählten Begriffe "obligatorisch" und "fakultativ" beziehen sich jedoch nicht auf die Anforderungen irgendwelcher Gesetzgebungsgremien.
 
Eine Grundvariante der horizontalen Containermarkierung ist hier zu sehen.
 
Kennzeichen zum Identifizierungs-
system von Containern


 
Eine Variante der vertikalen Kennzeichnung von Containern zeigt diese Abbildung.
Beschriftung an der vorderen Stirnseite
eines Containers

 
Das Identifizierungssystem nach DIN EN ISO 6346 der Container besteht ausschließlich aus den dargestellten Elementen, die nur gemeinsam verwendet werden dürfen:
  • dem Eigentümerschlüssel aus drei Großbuchstaben
     
  • dem Produktgruppenschlüssel mit einem Großbuchstaben U, J oder Z
     
  • der sechstelligen Registriernummer
     
  • der Prüfziffer
Der Eigentümerschlüssel muss einmalig sein und beim Internationalen Büro für Container (BIC - Bureau International des Containers - 14, Rue Jean Rey, 75015 Paris) registriert sein. Die Registrierung kann direkt beim BIC erfolgen, aber auch über eine nationale Registrierorganisation abgewickelt werden. Als deutsche Vertretung des BIC fungiert die Studiengesellschaft für den kombinierten Verkehr e. V., Westhafenstraße 1, 13353 Berlin (Telefon 030 206 13 76 0). Dort werden Informationen sowie Anträge auf Erteilung eines Eigentümercodes bereitgehalten. Bei den gezeigten Abbildungen besteht der Eigentümercode aus den Buchstabenkombinationen SUD bzw. TEX.
 
Der Produktgruppenschlüssel besteht aus einem der drei folgenden drei Großbuchstaben:
    U - für alle Container
    J - für Ausrüstungen, die am Container angebracht werden können
    Z - für Anhänger und Fahrgestelle
Eigentümerschlüssel plus Produktgruppenschlüssel werden auch als Alpha Prefix oder Owner Code bezeichnet.
 
fehlendes Alpha-Prefix

 
Fehlt der Owner Code, ist eine Identifizierung des Containers nicht mehr möglich.
 
Die Registriernummer bzw. "serial number" besteht aus sechs Ziffern. In den gezeigten Beispielen der Vorseiten sind es 307007 und 452149. Besteht die Nummer des Containers aus weniger als sechs Stellen, werden so viel Nullen vorangestellt, bis sich eine sechsstellige Zahlenfolge ergibt.
 
Die Prüfziffer - in den beiden abgebildeten Beispielen der Vorseiten 9 bzw. 6 - ist als Ziffer immer einstellig. Sie wird zumeist eingerahmt und hebt sich dadurch von der Registriernummer ab.
 
Mit der Prüfziffer kann kontrolliert werden, ob Eigentümerschlüssel, Produktgruppenschlüssel und Registriernummer korrekt übermittelt wurden. Ein Frachtinformationssystem (FIS), Transport-Informations-System (TIS) oder ein ähnlich arbeitendes Datenverarbeitungssystem verweigert die Annahme der Containernummer, wenn das automatisch mitrechnende Kontrollverfahren keine Übereinstimmung mit der Prüfziffer herstellt. Das Verfahren ist bewusst so angelegt, dass mehrere Übermittlungsfehler sich nicht etwa aufheben können und die Annahme falscher Daten zulässt. Das Prüfverfahren arbeitet wie folgt:
 
Jedem Buchstaben des Alphabets ist ein äquivalenter Zahlenwert zugeteilt, der beim Buchstabe A mit 10 beginnt und unter Weglassung der 11 und deren Vielfachen weiter gezählt wird:
 

 
Die einzelnen Ziffern der Registriernummer werden mit ihrem äquivalenten Wert eingesetzt, also 1 mit 1, 2 mit 2 usw.
 
Für die beiden Beispiele mit dem Alpha Prefix "SUDU" und "TEXU" ergeben sich demnach folgende Zahlenwerte:
 

 
Jede dieser Ziffern wird durch den Computer gemäß ihrer Stellung mit Zahlenwerten von 20 bis 29 multipliziert: Die erste Zahl mit 1, die zweite mit 2, die dritte mit 3 .... und die 10te mit 512.
 

Für die beiden Beispiele ergeben sich folgende Rechnungen:
 


 
Wird in beiden Fällen bei der Dateneingabe die Prüfziffer 9 bzw. 6 richtig eingegeben, nimmt das System die Daten an.
 
Versieht sich jemand beim Übertragen einer Containernummer und gibt statt TEXU 452149 die Buchstaben- und Ziffernfolge TEXU 452159 in ein entsprechendes System ein, würde das Programm folgende Rechnung aufmachen:
 

 
Da die richtige Prüfziffer für diesen Container 6 ist, würde das System reklamieren.
 
  Nachteil der Prüfziffer  bzw. des Check-Digit

 
Die Prüfziffer 0 kann doppelt auftreten, weil diese Ziffer sowohl dem Rest 0 als auch dem Rest 10 zugeordnet ist. Damit das nicht geschieht, empfiehlt die Norm, keine Registriernummern zu verwenden, die den Rest 10 ergeben. Bei der abgebildeten Registriernummer ist das jedoch der Fall.
 

 
  Korrekte Identifizierung bei Prüfziffer  bzw. des Check-Digit

 

 
 

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