13.2.2   Schadenverhütungshinweise zur Vermeidung von Feuchteschäden
In Kap. 10.3.7 wurden Schadenverhütungsmaßnahmen zur Vermeidung von Feuchteschäden beim Containertransport dargestellt, so u. a.:
  • Der Begriff containertrocken von Ware, Verpackung, Beipack und Garnier
  • Perforierte Verpackung
  • Fungizide
  • Schimmel durch wasserlösliche Klebstoffe
  • Abdeckung gegen Schweißwasser mit Papiergarnier
  • Abdeckung gegen Schweißwasser mittels Plastikplane mit einem Kondenswasserreservoir
  • Einhängen eines Vlieses im Standardcontainer
  • Einhängen eines Linerbags für Bulkladung im Standardcontainer
  • Strippen hygroskopischer Waren im Winter
  • Dichtverpackung bei hochwertigen Maschinen
  • Das Für und Wider der Trockenmittelmethode
  • Einsatz ventilierter Container für hochwertige Agrarprodukte (Rohkaffee)
Im Folgenden sollen noch einige Hinweise gegeben werden.
  1. Das Einbringen der Ware in den Container einschließlich ihrer Verpackung, ihres Garniers und Beipacks in containertrockenem Zustand ist die wichtigste Voraussetzung, einen schadenfreien Transport im Standardcontainer durchzuführen.
    Dabei muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass die Ware nicht zu stark unter die empfohlene Untergrenze deWassergehalts heruntergetrocknet werden darf, weil insbesondere bei empfindlichen Nahrungs- und Genussmitteln, wie z. B. bei Rohkaffee, Rohkakao, Rohtabak, Aromaverluste und damit Geruchs- und Geschmacksverschlechterungen verbunden sind. So bekommen Lorbeerblätter einen heuartigen Geschmack, werden brüchig und pulverisieren schließlich.
     
  2. Die Verpackung, wie z. B. Schachteln, Plastiksäcke, sollte perforiert sein. In Abb. 59 (Steinwolle) steht zwar der Hinweis, dass die Ware hydrophobiert, d. h. Wasser abweisend gemacht wurde; jedoch hat sich im Innern des Plastiksacks viel Schweißwasser gebildet, das wegen nicht angebrachter Lüftungslöcher nicht entweichen kann.
     
    Abbildung 59: Schweißwasser innerhalb eines nicht perforierten Plastiksacks

  3. Im Kistenbau sollte kein frisches oder nasses Holz für die Kisten verwendet werden. Für den Fall, dass für Ladungssicherungsmaßnahmen Holz Anwendung findet, gilt das Gleiche. Der optimale Wassergehalt für containertrockenes Holz ist lufttrockenes Holz mit 12-15 %, dessen Gleichgewichtsfeuchte bei 20 °C 70-80 % beträgt (s. Kap. 19.1).
    In der Praxis wird jedoch mit sog."halbtrockenen" Holz gearbeitet, d. h. mit einem Wassergehalt < 30 %. Bei einem Wassergehalt > 20 % ist bereits mit Schimmelpilzbefall zu rechnen.
     
  4. Der in Form der Trockenmittelmethode angewandte Korrosionsschutz wird bei einer Beschädigung der Dichtverpackung unwirksam. Es müssen daher alle scharfkantigen oder spitzen Teile des Packguts sowie der Kistenboden abgepolstert werden.
     
  5. Atmende hygroskopische Waren, wie z. B. Hülsenfrüchte, Saatgut, Ölsaaten/-früchte, werden durch höhere Wassergehalte bzw. höhere Temperaturen in ihrer Atmungsintensität angeregt. Daher sind stichprobenartige Messungen des Wassergehalts der Ware und ihrer Verpackung vor der Beladung des Containers erforderlich.
     
  6. Das gilt auch für die Beachtung der Zusammenstauregeln: keine stark wasserhaltigen Waren mit feuchteempfindlichen Waren in einem Container zusammenstauen.
     
  7. Vor der Beladung ist eine Kontrolle des Containers wichtig: trockener Bodenbelag, dicht schließende Türen, keine Löcher und Risse (Sichtprüfung bei geschlossener Containertür). Beim Beladen des Containers auf relative Luftfeuchte und Temperatur des Packschuppens (Lagers) achten: Die relative Luftfeuchte sollte 60 % nicht übersteigen.
     
  8. Bei winterlichen Temperaturen die Container möglichst in einer Lagerhalle packen bzw. durch geeignete Maßnahmen die relative Luftfeuchte in beheizten Hallen senken.
     
 
 

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