11.3   11.3 Anforderungen und Beziehungen der Waren zum Lagerklima
Die Einteilung der Waren in eine bestimmte Lagerklima-Kondition (LK) verdeutlicht ihren Anspruch an die Lageratmosphäre. Je nach Klassifizierung müssen für die Risikofaktoren Temperatur, Feuchte und Lüftung unterschiedliche Parameter berücksichtigt werden, um Qualitätsminderungen der Waren zu verhindern.
 
Dabei gelten folgende Definitionen:
  • Waren, die eine bestimmte Temperatur-Kondition erfordern:
    Waren, die bei der Lagerung eine obere bzw. untere Temperaturgrenze nicht über- bzw. unterschreiten dürfen und/oder gegenüber Temperaturschwankungen empfindlich sind

  • die eine bestimmte Feuchte-Kondition erfordern:
    Hierzu gehören Waren, die an den Wasserdampfgehalt der Luft bestimmte Anforderungen stellen und im Allgemeinen mit dem Wasserdampf der Luft im Austausch stehen (hygroskopische Waren). Bei ihnen müssen bestimmte Ober- bzw. Untergrenzen der relativen Luftfeuchte im Container eingehalten werden.

  • Waren, die eine bestimmte Lüftungs-Kondition erfordern:
    Hierzu gehören Waren, die an die Zusammensetzung der Atmosphäre bestimmte Anforderungen stellen, z. B. atmende Waren (Obst, Gemüse), die die Zufuhr von Sauerstoff und die Abführung von Kohlendioxid sowie Ethylen erfordern. Auch kann durch eine bestimmte Lüftungs-Kondition das Risiko der Schweißwasserbildung bei hygroskopischen Waren gemindert werden.
Diese drei verschiedenen Konditionen können einzeln oder auch in Kombination auftreten. Aus diesen Definitionen ergeben sich die folgenden Gruppen. In welche Gruppe eine Ware eingestuft wird, richtet sich u. a. auch nach ihrem Wassergehalt und ihrer biotischen Aktivität.
 
LK 0 konditionslose Waren, die keinerlei Anforderungen an die Lagerklima-Kondition stellen:
Waren, die keinen Wassergehalt (WGS 0) aufweisen und bei der Lagerung in Außenatmosphäre keinen Wasserdampf aufnehmen sowie keine Ansprüche an die Lagertemperatur stellen, gehören in diese Gruppe. Sie sondern auch keine Schadstoffe ab. Zu ihnen zählen z. B. Industriekeramik, Installationskeramik, Porzellan.
 
Auch Waren in hermetischer, d. h. wasserdampfdichter Verpackung, unabhängig davon, ob es hygroskopische Waren sind oder nicht, zählen zu dieser Gruppe, z. B. Waren in Kannen, Fässern.
 
LK I - Waren, die eine bestimmte Lüftungs-Kondition erfordern:
Waren, die keinen Wassergehalt (WGS 0) aufweisen und auch keine hygroskopischen Wechselwirkungen mit ihrer Umgebung eingehen sowie keine Ansprüche an die Lagertemperatur stellen, benötigen eine bestimmte Lüftungs-Kondition, um gesundheitsschädigende und in Verbindung mit Luft explosive Gemische bildende Schadstoffe zu beseitigen. Zu ihnen gehören z. B. Kraftfahrzeuge, deren Abgase beim Ro/Ro-Betrieb entfernt werden müssen.
 
Außerdem sind solche gefährlichen Güter in diese Gruppe einzustufen, die Schadstoffe entwickeln, die durch entsprechende Lüftungsmaßnahmen abgeführt werden müssen.
 
LK II - Waren, die eine bestimmte Temperatur-Kondition erfordern:
Diese Waren können beim Über- oder Unterschreiten bestimmter Temperaturgrenzwerte Schäden erleiden. Hierzu gehören Waren, die keinen Wassergehalt (WGS 0) oder nur geringfügig Wasser (WGS 1) enthalten, wie z. B. Waren mit thermoplastischen Eigenschaften, wie Harze, Wachse und Bitumen, die beim Überschreiten der Temperaturobergrenze weich werden und deformieren; gelangen sie anschließend in den Bereich kühlerer Temperaturen, können sie verblocken.
 
LK III - Waren, die eine Temperatur- und Lüftungs-Kondition erfordern:
Zu dieser Gruppe gehören Waren, die in ihren Anforderungen eine Kombination der Gruppen LK I und LK II darstellen, d. h. neben der Temperaturempfindlichkeit die Beseitigung von Schadstoffen erfordern, wie z. B. Gefahrgut, gasabsondernde Waren und Chemikalien.
 
LK IV - Waren, die eine bestimmte Feuchte- und ggf. Lüftungs-Kondition erfordern:
Hierzu gehören Waren ohne Wassergehalt (WGS 0), die durch Feuchtigkeit Schäden erleiden, wie alle korrosionsgefährdeten Waren, z. B. Metalle, Maschinen, Instrumente. Industrieglas kann durch Feuchtigkeit durch das sog. Blindwerden Schäden erleiden.
 
Sind die Waren containertrocken, braucht nicht gelüftet zu werden. Lüftung wird erforderlich, wenn Feuchtigkeit abgeführt werden muss.
 
Auch hygroskopische kristalline Waren gehören in diese Gruppe, die durch Wasserdampfaufnahme zerfließen und durch anschließende Wasserdampfabgabe verblocken können, wie z. B. Zucker, Salze, Düngemittel.
 
LK V - Waren, die eine bestimmte Feuchte- und Lüftungs-Kondition erfordern:
Waren, die gegenüber Feuchtigkeit empfindlich reagieren und dabei Schadstoffe entwickeln, wie z. B. gefährliche Güter sowie Waren, die bei Berührung mit Wasser entzündliche Gase entwickeln können.
 
LK VI - Waren, die eine bestimmte Temperatur-Feuchte- und ggf. Lüftungs-Kondition erfordern:
Hygroskopische Waren mit niedrigem Wassergehalt (WGS 2), die ständig mit den Temperatur- und Feuchtebedingungen des Umgebungsmediums in Wechselwirkung treten und der biotischen Aktivität 3. oder 2. Ordnung angehören, nehmen Schaden durch Feuchtigkeit einerseits (Schimmel, Fäulnis, Stockfleckigkeit, Gärung, Selbsterhitzung) oder durch Austrocknung (Verfestigung, Verblockung, Grusschäden, Heuigwerden) andererseits. Zu ihnen gehören die meisten Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, aber auch Packstoffe, Naturfasern, Holz.
 
Wenn sie containertrocken sind, brauchen sie nicht gelüftet zu werden. Um die erforderlichen Parameter der Temperatur und Feuchte zu erreichen, muss ggf. gelüftet werden. Da das im Standardcontainer nicht möglich ist, muss bei nicht containertrockener Ware von vorn herein mit Schäden gerechnet werden.
 
LK VII - Waren, die eine bestimmte Temperatur-, Feuchte- und Lüftungs-Kondition erfordern:
Bei Waren mit hohem Wassergehalt (WGS 2) und biotischer Aktivität 2. Ordnung (BA 2), wie Obst und Gemüse, bei denen die Atmungsprozesse überwiegen, hat die Lüftung neben den Anforderungen an Temperatur und Feuchte für den Gasaustausch zu sorgen, d. h. Abführung von Kohlendioxid und Ethylen sowie Zufuhr von Sauerstoff, was in Kühlcontainern realisiert wird.
 
LK VIII - Waren, die eine kontrollierte Atmosphäre (CA-Container) erfordern:
Eine entscheidende Verbesserung der Lagerbedingungen im Container wird durch Erzeugung einer kontrollierten Atmosphäre (CA - Controlled Atmosphere) geschaffen. Neben der Absenkung der Temperatur wird der Sauerstoffgehalt von 21 % auf 3-5 % reduziert und der Kohlendioxidgehalt von 0,03 % (CO2-Gehalt in normaler Atmosphäre) auf 5-25 % angehoben, wodurch die Atmung der Früchte reduziert und dadurch die Haltbarkeit von Obst und Gemüse gegenüber traditioneller Kühlung verlängert wird. Bei bestimmten Waren kann die kontrollierte Zufuhr von Feuchtigkeit erforderlich sein. Derzeit ist diese Technik noch nicht gänzlich ausgereift.
 

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